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Zahnmedizin
Praxismanagement


Nach der Praxisbegehung ist vor der Praxisbegehung

12.07.2018

Ist erst einmal eine Praxisbegehung durchgeführt worden, lässt die nächste nicht lange auf sich warten.
Ist erst einmal eine Praxisbegehung durchgeführt worden, lässt die nächste nicht lange auf sich warten.

Das legendäre Zitat von Sepp Herberger „Nach dem Spiel ist vor dem Spiel!“ gilt nicht nur im Fußball, sondern ist ebenso für die behördlichen Begehungen bzw. die Einhaltung der aktuellen Hygienerichtlinien zutreffend. Auch wenn Sie bereits eine Praxisbegehung hinter sich haben, auch wenn Sie Ihr Hygienemanagement einmal auf den neuesten Stand gebracht haben – Sie werden immer am Ball bleiben müssen.

Anforderungen, Abläufe und Richtlinien sind ständig im Wandel. 

Wenn Sie kontinuierlich an Ihrem Hygienemanagement arbeiten, es weiterentwickeln und weiterhin Ihre Abläufe optimieren, werden Sie Folgendes merken: 

All die Dinge, die Sie vorher belastet haben, gehen Ihnen in Ihrem Praxisalltag nun in Fleisch und Blut über. Sie werden merken, wie Ihnen Ihre Vorlagen und Checklisten im Praxisalltag Arbeiten erleichtern.

Das bedeutet auch, dass zusätzliche gesetzliche Vorgaben und auch eine weitere Praxisbegehung Sie nicht mehr belasten.

Wichtig: Bei einer Praxisbegehung können nicht alle Aspekte der Hygieneanforderungen überprüft werden

Bei erfolgten Praxisbegehungen wird grundsätzlich darauf hingewiesen, dass es im Rahmen der Begehung nicht möglich ist, alle Aspekte der Anforderungen zu überprüfen. Daher erhebt die Auflistung der Mängel im Mängelbericht keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch wird darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung der Mängelbehebung angeforderte Unterlagen und Dokumente nur stichprobenweise geprüft werden. 

Die rechtliche Verantwortung für die gesamte Aufbereitung liegt grundsätzlich beim Betreiber – Inhaber der Zahnarztpraxis – insbesondere im Falle einer Schädigung eines Patienten oder Anwenders. 

Es ist ebenfalls Aufgabe des Betreibers, sich über die aktuell gültigen Vorschriften auf dem Laufenden zu halten.

Alle fünf Jahre eine Praxisbegehung

Die zuständigen Kontrollbehörden planen, im Abstand von fünf Jahren regelmäßige Hygienebegehungen durchzuführen. Sind Sie einmal geprüft worden, sind Sie registriert.

Bei einer zweiten Begehung liegt der „alte“ Mängelbericht vor, der sicher zu diesem Zeitpunkt dann auf Vollständigkeit in der Erfüllung der zu behebenden Mängel überprüft wird, und es werden neue Bereiche geprüft, die bei einer ersten Begehung nicht kontrolliert wurden.

Also – es lohnt sich immer aktuell zu bleiben.


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10 Tipps, wie Sie Ihr Hygienemanagement aktuell halten

  1. Kommunikation ist alles! Geben Sie Informationen an alle betroffenen Mitarbeiter weiter.
  2. Beziehen Sie Ihr komplettes Team in Ihr Hygienemanagement ein.
  3. Überlassen Sie nicht alles und alleine Ihrer Hygienebeauftragten und qualifizieren Sie in regelmäßigen Zeitabständen Ihr „Hygiene-Team“.
  4. Verteilen Sie die Verantwortlichkeiten bei der Umsetzung von neu festgelegten Maßnahmen an Ihre Mitarbeiter.
  5. Wer schreibt, der bleibt! Reden kann man viel, die Dokumentation dessen, was festgelegt wurde, ist mindestens genauso wichtig.
  6. Nutzen Sie aufgetretene Fehler als Chance für Verbesserungen.
  7. Regen Sie Ihre Mitarbeiter an, neue Ideen oder Vorschläge zu Optimierungsmaßnahmen vorzubringen.
  8. Check it! Überprüfen Sie Ihre Maßnahmen in regelmäßigen Zeitabständen auf Aktualität, Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit.
  9. Beachten Sie ggf. Aktualisierungen Ihres „Leitfaden Praxisbegehung“ und integrieren Sie neue Dokumente in Ihr Praxis-QM.
  10. Bleiben Sie immer am Ball und denken Sie an die Worte von Sepp Herberger.

 


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