Abrechnung von CMD-Schienen in der Zahntechnik

In der Zahntechnik führen viele Wege zur korrekten Abrechnung. Nachfolgend finden Sie die Laborpositionen zur Anfertigung einer CMD-Schiene (Craniomandibuläre Dysfunktion).
Rechnungsstellung bei GKV-Patienten für eine CMD-Schiene
Bei einem GKV-Patienten müssen zwei getrennte Rechnungen erstellt werden, da ein Teil der Schiene über den Kieferbruchplan berechnet wird und der andere Teil zusammen mit den funktionsanalytischen Maßnahmen privat für den Patienten in Rechnung gestellt werden muss.
Die Laborrechnung kann dann folgende Leitungen beinhalten:
BEL-II-Nr. | Anzahl | Leistungsbeschreibung |
---|---|---|
001 0 | 3 | Modell |
002 1 | 1 | Doublieren eines Modells |
401 0 | 1 | Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche |
710 0 | 2 | Aufbiss |
933 0 | 2 | Versandkosten |
Praxistipp: Für die oben aufgelisteten Laborpositionen sollten Sie eine XML-Datei erstellen, damit diese dem Kieferbruchplan zugeordnet werden kann.
Die restlichen Leistungen, die im Labor erbracht werden, werden nun auf einer privaten Rechnung aufgeführt:
beb-97-Nr. | Anzahl | Leistungsbeschreibung |
---|---|---|
0406 | 1 | Modellmontage in individuellen Artikulator III |
0511 | 1 | Mehraufwand für Einstellen nach Zentrikregistrat |
0813 | 1 | Modellanalyse für Gnathologie2 |
1121 | 1 | Spezialbissplatte1 |
1231 | 1 | Paraokklusaler Löffel |
0732 | 1 | Desinfektion |
1 Die Spezialbissplatte ist nicht zwangsläufig auf jeder Laborrechnung aufzuführen. Diese kommt nur zum Tragen, wenn die Praxis die Spezialbissplatte zu den funktionsanalytischen Maßnahmen nutzen möchte.
2 Die Modellanalyse können Sie nur berechnen, wenn Sie diese tatsächlich allein im Labor durchführen, nicht wenn Sie die Modelle noch einmal in die Praxis schicken für die Analyse durch den Behandler.
Praxistipp: Die Positionen nach beb 97 sind für die erforderliche Privatvereinbarung in der Praxis von großer Wichtigkeit. Hierfür benötigt die Praxis keine dazugehörige XML-Datei.
Rechnungsstellung bei PKV-Patienten für eine CMD-Schiene
Bei einem PKV-Patienten ist die Rechnungsstellung ausschließlich auf einem Beleg zu erstellen.
Die Laborrechnung sollte diese Leistungen beinhalten:
beb-97-Nr. | Anzahl | Leistungsbeschreibung |
---|---|---|
0002 | 3 | Modell aus Superhartgips |
0241 | 1 | Doublieren eines Modells oder eines Modellteils |
0406 | 1 | Modellmontage in individuellen Artikulator III |
0511 | 1 | Mehraufwand für Einstellen nach Zentrikregistrat |
0813 | 1 | Modellanalyse für Gnathologie |
1121 | 1 | Spezialbissplatte |
1231 | 1 | Paraokklusaler Löffel |
0732 | 1 | Desinfektion |
0701 | 1 | Versand je Versandgang |
Bei der Axiographie (computergestütztes Auswerten der funktionsanalytischen Maßnahmen) kommt in jedem Fall der paraokklusale Löffel zum Tragen, da dieser auch computergestützt konzipiert werden kann, ebenso die beb-97-Nr. 1121.
Das „Auswerten eines Registrates“ nach beb-97-Nr. 0521 kann nur bei GKV- und PKV- Patienten über BEB berechnet werden, wenn eine entsprechende Dokumentation nachweislich mit der Laborrechnung angehangen wird.