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Zahntechnik
Abrechnung


Abrechnung: Herstellung und Eingliederung einer neuen Modellgussbasis für eine Prothese

20.10.2016

Abrechnung einer neuen Modellgussbasis
Abrechnung einer neuen Modellgussbasis

Ausgangssituation: OK-Modellgussprothese, Sattel 14–17 / 24–27. Die Modellgussbasis ist gebrochen, das Löten oder Schweißen ist nicht mehr möglich. Es soll eine neue Modellgussbasis hergestellt und eingearbeitet werden.

Frage: 

In der Ausgangssituation hat der Patient eine OK-Modellgussprothese mit Sattel auf 14–17 / 24–27. Die Modellgussbasis ist gebrochen und das Löten oder Schweißen ist nicht mehr möglich.

Lösung: Es wird eine neue Modellgussbasis hergestellt und eingearbeitet.

Wie sieht die Abrechnung des Behandlungsfalls aus?

 

Antwort:

Ist der Modellguss irreparabel und der Zahnarzt beantragt eine neue Modellgussbasis, dann kann dieser ganz normal über die gesetzliche Krankenkasse mit der BEL-II-Nr. 201 0 „Metallbasis“ abgerechnet werden.

Die Zähne werden dann als Auf- und Fertigstellung und nicht als Reparatur abgerechnet.

Mögliche Abrechnungspositionen:

  • BEL-II-Nr. 301 0 – Aufstellung, Grundeinheit
  • BEL-II-Nr. 303 0 – Aufstellen Metall je Zahn
  • BEL-II-Nr. 361 0 – Fertigstellung Grundeinheit
  • BEL-II-Nr. 362 0 – Fertigstellen je Zahn
  • Material Zähne

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