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Zahntechnik
Abrechnung


Abrechnung: Bissschablone mit Bisswall zur Bissnahme und individuellen Abformung

22.08.2017

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Frage: Im Dentallabor wird eine Bissschablone mit Bisswall hergestellt, die der Zahnarzt zur Bissnahme und zur individuellen Abformung verwendet. Dürfen im Dentallabor diese drei Positionen abgerechnet werden?

  • BEL-II-Nr. 021 3 „Basis für Bissregistrierung“
  • BEL-II-Nr. 022 0 „Bisswall“
  • BEL-II-Nr. 021 1 „Individueller Löffel“

Antwort:

Wenn der Zahnarzt diese Schablone für den Funktionsabformung und die Bissnahme gleichzeitig nutzt, also für beide Zwecke, dann können alle drei genannten Positionen abgerechnet werden.


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