Neuregelung der UPT-Frequenzen ab 01.07.2025 – Was Zahnarztpraxen jetzt wissen müssen

Zum 01. Juli 2025 tritt eine wichtige Änderung der PAR-Richtlinie in Kraft, die die Durchführung der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) in Zahnarztpraxen vereinfacht. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat damit auf die in der Praxis schwer umsetzbaren Vorgaben seit Einführung der UPT-Maßnahmen am 01.07.2021 reagiert. Für Praxisteams bedeutet das vor allem eins: mehr Flexibilität bei gleichbleibend hoher Behandlungsqualität – sofern die neuen Regeln verstanden und korrekt angewendet werden.
Was ändert sich konkret ab dem 01.07.2025?
Im Zentrum der Anpassung steht § 13 Absatz 3 der PAR-Richtlinie. Die neue Regelung schafft mehr Klarheit in der zeitlichen Planung der UPT-Leistungen – insbesondere durch den Wegfall der bisherigen Zuordnung zu Kalenderjahren. Damit wird eine der größten Hürden der praktischen Umsetzung beseitigt. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Der UPT-Zeitraum bleibt unverändert: Er beträgt weiterhin zwei Jahre, beginnend mit der ersten UPT-Leistung.
- Die Frequenz richtet sich weiterhin nach dem Parodontitis-Grading (A, B, C).
- Nur noch Mindestabstände zählen: Die starre Bindung an bestimmte Kalenderzeiträume entfällt.
- Die Frequenzen im Detail:
- Grad A: bis zu 2 UPT-Leistungen mit jeweils mindestens 10 Monaten Abstand
- Grad B: bis zu 4 UPT-Leistungen mit jeweils mindestens 5 Monaten Abstand
- Grad C: bis zu 6 UPT-Leistungen mit jeweils mindestens 3 Monaten Abstand
Was bedeutet das für die Praxisorganisation?
Durch den Wegfall der Kalenderjahrbindung können UPT-Leistungen nun flexibler und individueller geplant werden – eine erhebliche Erleichterung für Praxismanagement und Abrechnung. Dennoch bleibt eine zentrale Herausforderung: die korrekte Abbildung der neuen Regelung in der täglichen Praxis und im Abrechnungssystem.
Noch offen: Übergangsregelungen
Bislang ist nicht abschließend geklärt, ob die neuen Vorgaben ausschließlich für Neuanträge gelten oder auch bereits laufende PAR-Behandlungsstrecken betreffen. Für Praxisteams bedeutet das: sorgfältige Dokumentation, genaue Prüfung jedes Falls und gegebenenfalls Rücksprache mit den KZVen.
Unsere Empfehlung: Sicherheit durch Wissen und Struktur
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Fazit: Mehr Handlungsspielraum, aber auch mehr Verantwortung
Die Anpassung der UPT-Frequenzen bringt zweifellos mehr Flexibilität und Praxisnähe – doch ohne genaue Kenntnis der neuen Vorgaben kann es schnell zu Abrechnungsfehlern oder Versorgungsabbrüchen kommen. Nutzen Sie deshalb die Gelegenheit, Ihr Team rechtzeitig zu schulen und Ihre Praxisabläufe entsprechend anzupassen.
Denn nur wer Regeländerungen rechtzeitig erkennt und gezielt umsetzt, kann die Versorgung seiner Patienten dauerhaft auf hohem Niveau sicherstellen – und wirtschaftlich effizient arbeiten.
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