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Fachthemen
Zahnmedizin


Anästhesie 2020

15.06.2020

Diffusion der ILA – auch in den Knochen.
Diffusion der ILA – auch in den Knochen.

Wenn sich die Rahmenbedingungen ändern, müssen auch altbewährte Methoden überprüft werden, ob sie für den Behandler heute noch sinnvoll durchführbar sind. Dies gilt besonders für Infiltrationsanästhesien und Leitungsanästhesien, die jeder Zahnarzt zur Schmerzausschaltung viele Male zum Wohle der Patienten erfolgreich durchgeführt hat.

Wegen der Selbstverständlichkeit sind derartige Lokalanästhesie-Maßnahmen als „Vorbereitung zur Behandlung“ verkommen und werden kaum noch als eigentliche Behandlungsmaßnahmen wahrgenommen. Die gelegentlich auftretenden Nebenwirkungen, wie Bissverletzungen während der Latenzzeit, vorübergehende reversible Parulis im Oberkiefer und durch Hämatom hervorgerufene Kieferklemme nach Leitungsanästhesie im Unterkiefer, werden hingenommen und den Patienten als System immanente Folgen dargelegt, die nach einigen Tagen von selbst abklingen, was in der Regel erfreulicherweise auch so geschieht. Zwar sind Nervenverletzungen erfreulicherweise selten, kommen aber in geringer Zahl leider gelegentlich vor.

Pflicht zur Alternative

Die intraligamentäre Anästhesie ist zwar längst als gleichberechtigte Methode neben der Infiltrationsanästhesie und der Leitungsanästhesie wissenschaftlich anerkannt, wird aber immer noch von vielen Behandlern weder durchgeführt, noch den Patienten als Alternative überhaupt angeboten. Dabei sind die Behandler nach dem Patientenrechtegesetz von 2013 sogar verpflichtet, eine solche Alternative dem Patienten als Möglichkeit der Lokalanästhesie mit wesentlich geringerem Risiko aufzuzeigen und anzubieten, auch wenn sie sie selbst nicht anwenden wollen.

Die Gründe dafür sind mannigfaltig: oft wurden mit veralteten Hebel-Spritzen Misserfolge erzielt, die Spritzen in der Schublade abgelegt und die Methode nicht weiterverfolgt. Dabei gibt es seit 20 Jahren mit der Softject und dem STA System geeignete Instrumente, die den Behandlern bei richtiger Anwendung fast 100 %-igen Erfolg bescheren. Auf Fortbildungsveranstaltungen können die Behandler das notwendige Wissen schnell erlernen, um sich danach gesetzeskonform zu verhalten.

Pflicht zur Aufklärung

Viel Aufsehen erregte ein Urteil des OLG Hamm aus dem Jahr 2016: Ein Patient hatte nach einer Leitungsanästhesie auch drei Jahre nach der Behandlung noch eine Parese an der Zungenspitze. Er hatte erklärt, dass er sich zur Intraligamentären Anästhesie entschlossen hätte, wenn er denn über diese Alternative aufgeklärt worden wäre. So wurde der Behandler nicht wegen eines Behandlungsfehlers zu Schmerzensgeld verurteilt, sondern weil er den Patienten nicht gesetzeskonform über die mögliche Alternative der Intraligamentären Anästhesie zur Leitungsanästhesie aufgeklärt hatte.

Somit sollten die Behandler ihren Blickwinkel zur Lokalanästhesie zu Gunsten der minimalinvasiven und nicht aufklärungspflichtigen Methode umstellen. Das bedeutet: Behandler sind nach dem Patientenrechtegesetz von 2013 und der Rechtsprechung verpflichtet, alle drei Lokalanästhesiemethoden (Infiltrationsanästhesie, Leitungsanästhesie und Intraligamentäre Anästhesie) anzubieten, damit der Patient sich danach für eine der Methoden entscheiden kann. Das hat wiederum zur Folge, dass man das, was man anbieten muss, auch durchführen können sollte.

Abrechnung ist möglich

Seit mindestens 1999 ist die Intraligamentäre Anästhesie sogar im BEMA enthalten unter der Position 40 = I (Infiltrationsanästhesie). Trotzdem gibt es immer noch viel Unkenntnis über die kassenzahnärztlichen Abrechnung, vor allem aber Bedenken wegen möglicher Unwirtschaftlichkeit dieser Methode.

So kann die Intraligamentäre Anästhesie (ILA) nach BEMA sogar für zwei nebeneinanderliegende Zähne je einmal abgerechnet werden, das gilt sowohl im Oberkiefer als auch im Unterkiefer.

Eine evidenzbasierte Analyse von tatsächlichen Abrechnungsdaten ergab jetzt, dass die Intraligamentäre Anästhesie keine Mehrkosten für die Krankenkassen hervorruft, es wurde sogar eine geringfügige Ersparnis für die Kassen durch diese Anästhesiemethode festgestellt, somit kann sie nicht unwirtschaftlich sein.

Digitalisierung der Anästhesie

Die Digitalisierung hat auch vor der Lokalanästhesie nicht Halt gemacht: Es ist jedoch zu beachten, dass nur digitale Systeme wirklich sinnvoll sind, die es erlauben, dass die stufenlose Diffusion des Ästhetikums möglich gemacht wird.

Das STA/The Wand-System ist das zurzeit einzige digitale System auf dem Markt, das nach digitaler Messung des interstitiellen Drucks im Periodontalspalt das Anästhetikum entsprechend dieses individuellen Drucks zur Diffusion freigibt. Das Gerät gibt das Anästhetikum über einen dünnen Plastikschlauch und ein schmales Röhrchen mit fest eingebauter, ultradünner Nadel in den Periodontalspalt ab (Einmalartikel). Gerade das wird von den Patienten so weniger als Spritze empfunden und erleichtert gerade bei ängstlichen Patienten die problemlose Durchführung der Lokalanästhesie.

Andere digitale Systeme arbeiten nur mit mehrstufiger, nicht individueller Abgabe des Anästhetikums und können daher den individuellen interstitiellen Druck nicht ausreichend genug berücksichtigen und somit nicht die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Patienten.

Die Softject als mechanische Alternative ermöglicht es ebenso, das Anästhetikum entsprechend dem interstitiellen Druck in den Periodontalspalt abzugeben. Sie arbeitet jedoch nicht mit großem Druck wie ältere Systeme, sondern soft. Durch Drehen des Rades mit dem Daumen wird die Diffusion gestartet und das Anästhetikum kann entsprechend des individuellen interstitiellen Drucks in den Periodontalspalt diffundieren. Das Rad rollt nach vorne, sowie der interstitielle Druck des Periodontalspalts es erlaubt.

Fazit

Alle Systeme zur Intraligamentären Anästhesie haben gemeinsam einen besonderen Vorteil: Es muss keine zeitaufwändige Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen der Lokalanästhesie-Methode durchgeführt werden. Direkt nach Abgabe und Diffusion des Anästhetikums kann mit der Behandlung sofort begonnen werden, die sonst übliche Wartezeit entfällt.

Weil die Anästhesie nur ca. 30 Minuten dauert (Nachspritzen ist, falls wirklich erforderlich, ohne weiteres möglich), kann der Patient ohne länger anhaltendes Betäubungsgefühl die Praxis verlassen, für ihn ist die Behandlung damit wirklich zu Ende, er ist wieder voll einsatzfähig. Die eingangs beschriebenen möglichen Nebenwirkungen entfallen komplett, und besonders die gefürchteten Nervverletzungen – auch wenn diese nur selten vorkommen.


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