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Zahnmedizin
Prothetik


Anwendung von Implantaten im Kiefer- und Gesichtsbereich

22.03.2016
 - aktualisiert am 04.05.2016

Anwendung von Implantaten im Kiefer- und Gesichtsbereich
Anwendung von Implantaten im Kiefer- und Gesichtsbereich

Chirurgisch tätige Zahnärzte befassen sich seit den 1960er-Jahren mit der Anwendung von Implantaten im Kiefer- und Gesichtsbereich. Verschiedene Implantat-Formen sind entwickelt worden.

Hervorzuheben sind das Blatt-Implantat nach Linkow und das Schrauben-Implantat nach Branemark. Dabei galt das hauptsächliche Interesse der wissenschaftlichen Überlegungen einer stabilen Implantat-Verankerung und einem ausreichenden Knochenangebot. Nur dadurch konnte erreicht werden, dass sich der Knochen spaltfrei dem Implantat anlegte. Nachdem sich Titan als der ideale Werkstoff für Implantate erwiesen hatte, nahm die Entwicklung einen rasanten Verlauf, sodass heute zahlreiche Methoden und Verfahren mit unterschiedlichen Implantat-Formen angeboten und angewendet werden (Cacaci et al. 2006, Koeck u. Wagner 2004, Watzek u. Mailath-Pokorny 2000, Wöhrle 2009).

In zurückliegender Zeit wurden jedoch oftmals Implantat-Stellungen erreicht, die funktionell und ästhetisch keine befriedigende Gestaltung der Suprakonstruktion ermöglichten. Eine korrigierende Einstellung des Implantat-Kopfes war noch nicht gegeben, sodass der zur Befestigung der Suprakonstruktion dienende Teil nachträglich gegebenenfalls nachträglich präpariert werden musste, um wenigstens eine parallelisierte Einschubrichtung zu erzwingen. Durch viele methodische und technologische Weiterentwicklungen konnte die Indikationsbreite erweitert werden und es gelang, systemische Lösungen anzubieten, dank derer jeder interessierte Zahnarzt dem Patienten die Anwendung von Implantaten anbieten kann. Häufig wird auch die Zusammenarbeit mit einem kieferchirurgisch tätigen Kollegen gewählt.

Klassifikationen zur Implantat-Indikation

In dem Bestreben, eine geeignete Einteilung für die Anwendung von Implantaten zu entwickeln, werden unterschiedliche Kriterien als Bezugsbasis gewählt. Man unterscheidet nach der Größe der Lücke bzw. nach ihrer Lokalisation oder nach der Aufgabe des Implantats bzw. nach der Art der prothetischen Therapie. Eine Einteilung bezieht sich auf die Indikation von Implantaten für eine mögliche Regelleistung innerhalb der GKV – eine für die Zukunft diskussionswürdige Überlegung. Im Einzelnen werden folgende Implantat-Indikationen beschrieben (Gutwand et al. 2010, Heinemann u. Bachmann 2003, Konsensuskonferenz Implantologie 2014, Merli 2013):

Variante 1

Einzelzahnlücke, verkürzte Zahnreihe, zahnloser Kiefer, große Zwischenlücke. Die Anzahl der Implantate ist der jeweiligen Lückengröße anzupassen. Darüber hinaus sind die allgemeinen relativen Kontraindikationen und die lokalen relativen Kontraindikationen zu berücksichtigen.

Variante 2

Pfeilervermehrung für festsitzenden Zahnersatz, festsitzende Brücken statt herausnehmbarer Prothesen, Ersatz von einzelnen Zähnen oder Zahngruppen. Die Anzahl der Implantate wird individuell festgelegt.

Variante 3

Lückenversorgung als Einzelzahn-Implantat, Versorgung größerer Zwischen- oder Freiendlücken, Gestaltung als Implantat-getragene Brücke, Gestaltung als Verbund oder Hybrid-Brücke. Die Anzahl der Implantate wird durch die Größe der Lücken bestimmt.

Variante 4

Erhöhung der Pfeiler-Anzahl bei kombinierter Versorgung zur Verbesserung von Funktion und Retention, Erhöhung der Pfeiler-Anzahl zur festsitzenden oder bedingt herausnehmbaren Brückenversorgung.

Variante 5

Mindestanzahl vier Implantate im Oberkiefer, Mindestanzahl zwei Implantate im Unterkiefer. Die Art der Versorgung ist dabei nicht beschrieben. Eine Ausnahme ist das Einzelimplantat in Mini-Form für den Unterkiefer.

Variante 6

Indikationsklassen zur Implantat-Therapie:

Klasse 1: Einzelzahnersatz und Schaltlücke;
Klasse 1a: Frontzahnersatz;
Klasse 1b: Seitenzahnersatz;
Klasse 2: reduzierter Restzahnbestand und Freiendlücke;
Klasse 2a: Freiendlücke;
Klasse 3: zahnloser Kiefer.

Variante 7

Implantat-Versorgung zur Regelversorgung:
Klasse 1: Einzelzahnersatz;
Klasse 2: reduzierter Restzahnbestand;
Klasse 3: zahnloser Kiefer.

Allen Konzepten ist gemein, dass sie sich auf die Versorgung der Zahnlücken eines Kiefers in den unterschiedlichen Konfigurationen beziehen und die funktionellen Einflüsse nicht berücksichtigen. Der Zustand des Gegenkiefers ist aber für die Funktion von ausschlaggebender Bedeutung. Auch die Unterscheidung in absolute und relative Indikationen der Implantat-Anwendung trifft zwar eine Aussage über die jeweiligen Vorteile der Versorgung, erlaubt aber keine Rückschlüsse auf die Anzahl der anzuwendenden Implantate. Wenn schließlich als Aussage formuliert wird: „So wenige Implantate wie möglich und so viele wie nötig“, dann wird die Festlegung der Indikationen zur Farce und die Entscheidung wird weniger von objektivierbaren Kriterien als vielmehr von den Ambitionen des behandelnden Zahnarztes bestimmt. Gleichzeitig wird aber deutlich, dass es keine indikationsbezogenen Grenzen der Implantat-Auswahl gibt.

Praktische Implantat-Klassifikation zur Bestimmung der Implantate

Aus den einleitenden  Bemerkungen  ergibt sich die Notwendigkeit, die Indikationen zur Anwendung von Implantaten  im Rahmen einer umfassenden prothetischen Versorgung mit ausgewählten  prothetisch relevanten  Konstruktionskriterien zu verbinden.  Daraus wird  eine prothetische  Implantat-Klassifikation entwickelt, die zu einer Aussage über die Minimal-Anzahl erforderlicher Implantate führt. Damit kann eine Antwort auf die Frage, wie viele Implantate  der Patient benötigt, gegeben werden. Die Reduzierung auf das unbedingt Erforderliche ist häufig ein Entscheidungskriterium  für den Patienten.


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