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Zahnmedizin
Praxismanagement


Mitarbeiterunterweisungen zur TI und EU-DS-GVO leicht gemacht

20.07.2018

Mitarbeiterunterweisungen zur TI und EU-DS-GVO
Mitarbeiterunterweisungen zur TI und EU-DS-GVO

Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung und der Anbindungspflicht an die Telematik-Infrastruktur stehen 2018 wichtige und für die Zahnarztpraxis relevante Gesetze an. Neben dem grundlegenden Verständnis der gesetzlichen Regelungen und allen zu erfüllenden Anforderungen müssen technische sowie organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um die Vorschriften korrekt und zeitnah umzusetzen.

Seit dem 25. Mai 2018 greift die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO), welche in Art. 9 Abs. 1 personenbezogene Daten definiert und in Art. 9 Abs. 4 und 5 deren besonderen Schutz vorsieht. Auch die Telematik-Infrastruktur (TI) muss technisch und organisatorisch bis zum 31.12.2018 umgesetzt sein. 
Um die reibungslose Umsetzung der Datenschutzregelungen und der TI-Anbindung zu gewährleisten, muss das ganze Praxisteam zusammenarbeiten. Das ist jedoch nur möglich, wenn alle im Team über die Gesetzeslage und die Anforderungen informiert sind. Wie lässt sich das umsetzen?

Laut § 12 Arbeitsschutzgesetz sind Sie als Praxisinhaber/in dazu verpflichtet, Ihre Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen.

Was vorerst wie eine aufwendige Verpflichtung klingt, ist unbedingt notwendig und sinnvoll, um einen geregelten und stressfreien Praxisalltag zu gewährleisten. Sie tun sich selber einen Gefallen, wenn Sie Ihre Unterweisungspflicht erfüllen, da somit Ihr gesamtes Team über die Anforderungen informiert ist. 

Einfache Hilfsmittel zur Mitarbeiterunterweisung über TI und EU-DS-GVO einsetzen

Da sowohl die EU-Datenschutz-Grundverordnung als auch die Telematik-Infrastruktur auf sehr umfassenden und komplexen Gesetzen basieren, ist es sinnvoll, bei einer Mitarbeiterunterweisung auf Hilfsmaterialien zurückzugreifen. Kurze schriftliche Zusammenfassungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen, Wichtiges in Erinnerung zu behalten. Kompakte Präsentationen zu den Anforderungen und Maßnahmen, die Sie über einen Beamer oder Bildschirm abspielen können, unterstützen Sie dabei, die anfallenden Aufgaben vorzustellen und verständlich zu machen. 
Nutzen Sie für die Unterweisung eine Teambesprechung, bei der möglichst alle Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter anwesend sind. Nehmen Sie sich hierfür Zeit, sodass keine Hektik entsteht, sondern eine angenehme Atmosphäre herrscht. Lassen Sie Ihre Mitarbeiter Fragen stellen und Ideen einbringen, damit jeder sich im Team zugehörig fühlt und auch gerne Verantwortung übernimmt.

Inhalte der Mitarbeiterunterweisung

Für Sie als Praxisinhaber/in sind die gesetzlichen Grundlagen der EU-DS-GVO und der TI inhaltlich von Bedeutung. Sie möchten sich rechtlich absichern. Praxismitarbeiter profitieren von einer Kompaktübersicht aller umzusetzenden Maßnahmen, seien es räumliche Umstrukturierungen in der Praxis oder Verhaltensregeln im Umgang mit Patienten und deren Daten.

Mitarbeiterunterweisung auch im Hinblick auf die Patientenaufklärung nutzen

Besonders wichtig in Bezug auf die TI-Anbindung und die Datenschutzregelungen ist außerdem die Patientenaufklärung. Nicht nur für Sie als Verarbeiter personenbezogener Daten haben sich gesetzliche Änderungen ergeben, sondern auch für die Patienten selbst. Da Ihre Patienten mit Fragen über ihre Rechte und Einschränkungen zuerst an das Praxispersonal herantreten werden, ist es sinnvoll, Ihre Mitarbeiter zu unterweisen, wie sie Patienten über u.a. die elektronische Gesundheitskarte und die Datenschutzregelungen aufklären können.

Unser Tipp 
Sorgen Sie für eine stressfreie und reibungslose Anbindung an die Telematik-Infrastruktur und die gesetzlich einwandfreie Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung anhand unserer Soforthilfemaßnahme. Beide PowerPoint-Präsentationen stehen Ihnen als Download zur Verfügung und sind sofort einsatzbereit.

Hier finden Sie konkrete Hilfe bei der Unterweisung Ihrer Mitarbeiter für eine reibungslose Umsetzung der neuen Regelungen.


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