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Zahnmedizin
Patientenmanagement


Die schwangere Patientin in der Zahnarztpraxis

05.01.2018

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Allgemein empfohlen wird, größere Zahnsanierungen vor oder nach der Schwangerschaft durchzuführen und ansonsten lediglich Mundhygienemaßnahmen und Zahnreinigungen vorzunehmen. Gleichwohl lässt sich in der Schwangerschaft manchmal eine intensivere zahnärztliche Behandlung nicht vermeiden.

Unsicherheit bei möglichen zahnmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten einer Schwangeren

Bei der Patientin – und bisweilen auch beim Zahnarzt – herrscht Unsicherheit, welche Behandlungsmaßnahmen aus medizinischer Sicht problemlos durchgeführt werden können und welche vielleicht, wenn möglich, vermieden werden sollten. Auch stellt sich oftmals für das Praxispersonal die Frage, wie mit unvermeidbaren Behandlungsrisiken umgegangen werden sollte.

Therapieauswahl und Medikation für schwangere Patientinnen

Bei einer schwangeren Patientin werden die Therapieüberlegungen von zwei besonderen Faktoren beeinflusst – den potenziellen Nebenwirkungen auf das ungeborene Kind und der Belastung der Mutter. Ist eine zahnmedizinische Behandlung unumgänglich, obliegt es natürlich zunächst dem Zahnarzt, unter verschiedenen Therapiemöglichkeiten diejenige zu wählen, die potentiell am risikoärmsten für die Patientin und das ungeborene Kind ist. Das gilt  ganz besonders bei der Auswahl von Arzneimitteln, z. B. bei der Analgesie. Auch hier herrscht Einigkeit, dass der Einsatz von Arzneimitteln am besten ganz vermieden bzw. so gering wie möglich gehalten werden sollte. Ist das nicht möglich, gibt es Empfehlungen von Fachleuten, welche Arzneimittel für Schwangere geringere Risiken aufweisen als andere Präparate (z. B. auf der online zugänglichen Datenbank Embryotox.de der Charité). Allgemein gilt, dass Arzneimittel, die im Beipackzettel Warnhinweise für die Schwangerschaft aufweisen, gemieden werden müssen. Ist dies nicht möglich, weil kein alternatives Präparat zur Verfügung steht, aber eine zwingende Indikation besteht, muss der Zahnarzt eine Abwägung vornehmen und die Patientin an der Entscheidung über das Für und Wider beteiligen, indem er die Risiken aufzeigt, aber auch die Folgen eines Verzichtes auf die Behandlung.

Besonders wichtig bei einer Schwangerschaft: Intensive Aufklärung der zahnmedizinischen Behandlung

Auch im Übrigen muss der Zahnarzt die Patientin an der Auswahl der Therapie durch eine umfassende Aufklärung über die zur Verfügung stehenden Methoden und die damit verbundenen Risiken aufklären. Eine solche Aufklärung ist zwar grundsätzlich vor jeder Behandlung gegenüber allen Patienten geschuldet, bestehen hier aufgrund der Schwangerschaft besondere Risiken, muss die Aufklärung aber besonders intensiv sein. Dies sollte der Zahnarzt im Übrigen auch dementsprechend in seiner Patientendatei dokumentieren.  

Genügend Zeit für eine Entscheidung zur zahnmedizinischen Therapie einplanen

Die Patientin muss vor allem genügend Zeit haben, eine Entscheidung zu treffen, die sie ggf. vorher noch mit einem anderen Arzt, z. B. ihrem Gynäkologen, besprochen hat. Wenn Unsicherheit auf Seiten des Zahnarztes besteht, ob eine geplante Therapie durchgeführt werden kann, bietet es sich auch an, den direkten Kontakt zum behandelnden Gynäkologen der Patientin zu suchen und um eine Stellungnahme zu bitten.

Röntgendiagnostik in der Schwangerschaft nur in Ausnahmefällen

Ein besonderes Thema in der Schwangerschaft ist auch das Röntgen. Während der Schwangerschaft darf eine Röntgendiagnostik, insbesondere in den ersten drei Monaten, nur in absoluten Ausnahmefällen und lediglich unter strengster Indikationsstellung durchgeführt werden. Lässt sich der Einsatz des Röntgengerätes nicht vermeiden, muss die Patientin auch hier an der Entscheidung für und wider die Röntgendiagnostik durch eine intensive Aufklärung über die Risiken der Durchführung und auch des Unterlassens derselben beteiligt werden. Eine sorgfältige Dokumentation ist ebenfalls zu empfehlen.


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