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Zahnmedizin
Alternative Zahnheilkunde


Die besondere Eignung der Akupunktur für die zahnärztliche Therapie

21.06.2016
 - aktualisiert am 18.08.2016

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Seit Jahrzehnten schon hat die Akupunktur Einzug in die Zahnarztpraxen gehalten. Spätestens mit Findung der Mundakupunktur in den 1970er Jahren durch Gleditsch war klar: Die Akupunktur ist auch eine zahnärztliche Therapie.

Besondere Gegebenheiten in der Zahnarztpraxis für die Akupunktur

In der Zahnarztpraxis herrschen jedoch besondere Gegebenheiten, die zum Teil sehr stark von denen in ärztlichen Praxen differieren. Diesem Umstand ist natürlich Rechnung zu tragen. Die Unterschiede reichen von der besonderen Organisationsform der Zahnarztpraxis über die Personalsituation bis hin zu örtlichen Voraussetzungen, welche wohl noch am ehesten mit denen in einer HNO-Praxis vergleichbar sind. Aufgrund ihrer manuellen Fähigkeiten, ihrer üblicherweise feinmechanischen Arbeitsweise und vor allem ihrer Gewohnheit in Kleinstarealen zu arbeiten sind Zahnärzte geradezu prädestiniert, mit Akupunktur und hier vor allem mit Mikrosystemen umzugehen, wo es oft auf die Differenzierung unterschiedlicher Lokalisationen im Millimeterbereich ankommt.

Auf den ersten Blick sind in der Zahnheilkunde nur wenige Indikationen für „Akupunktur” gegeben. Bedenkt man aber die Beziehungen der Zähne im Sinne von Voll und Kramer zu allen Funktionskreisen der chinesischen Medizin, erhält die zahnärztliche Akupunktur einen vollkommen anderen Stellenwert.

Adjuvante Therapie bei der Akupunktur

Natürlich wird der Zahnarzt über sein Fach hinaus akupunkturtherapeutisch in erster Linie adjuvant behandeln. Zu vielfältig sind die Anwendungen der Akupunktur, zu weitreichend die Indikationen, zu unterschiedlich die Wirkungsweise.

Viele Krankheitsbilder betreffen primär den ärztlichen Bereich. Doch bei allgemeinbefindlichen Störungen, bei therapieresistenten Erkrankungen jeder Genese und bei Erkrankungen im stomatognathen System wird das Wissen um die vielfältigen Beziehungen zwischen Zahn und Körper und somit der Zahnarzt gefordert sein.

Eine ganze Reihe von Krankheiten oder Erkrankungen fallen in das zahnärztliche Fachgebiet selbst und können vom Zahnarzt als Akupunkteur mit gutem Erfolg angegangen werden. Eine dritte Nutzungsmöglichkeit im Rahmen der Zahnmedizin ist die Anwendung der Akupunktur zur Unterstützung und Erleichterung der täglichen Arbeit des Zahnarztes. Bei diversen therapeutischen Erschwernissen beziehungsweise bei Therapiehindernissen, wie beispielsweise bei Würgereiz, bei ängstlichen oder verspannten Patienten, kann Akupunktur deutliche Erleichterungen bewirken.

Die Akupunkturbehandlung ist mitunter arbeitstechnisch eine große Hilfe, und zwar sowohl zur entspannten Bissnahme als auch zur Lösung einer Einschränkung in der Mundöffnung. Aus all diesen Gründen ist die Akupunktur eine Therapie, die heute in jeder Zahnarztpraxis ausgeübt und in die therapeutischen wie diagnostischen Überlegungen einbezogen werden sollte.


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