0 Artikel im Warenkorb

Zahnmedizin
Abrechnung


Name in eine Prothese einarbeiten – wozu und wie wird das abgerechnet?

22.08.2016

Name in eine Prothese einarbeiten
Name in eine Prothese einarbeiten

In der Praxis ist es schon lange üblich, Namen in herausnehmbare kieferorthopädische Geräte einzuarbeiten. Aus welchem Grund bei Zahnersatz die Einarbeitung des Namens sinnvoll ist und wie die Abrechnung dazu aussieht, erfahren Sie hier im Beitrag.

Grund hierfür ist die Entwicklung in der Bevölkerung. Wir werden immer älter und viele Menschen werden pflegebedürftig. 

Zahnersatz-Planung und Beratung auch im Hinblick auf das Patientenalter

Bei einer Beratung zum Zahnersatz gehören mittlerweile schon der Tragekomfort, Ästhetik und die Pflegemöglichkeiten zu den wichtigsten Argumenten neben dem Gesamtpreis für den Patienten. In der umfassenden Planung sollte aber auch das Alter (mit möglichen motorischen Einschränkungen im Handling) und der Blick in die Zukunft integriert werden.

Namenskennzeichnung der Prothese: Besonders hilfreich in Pflegeeinrichtungen

Die heutigen Pflegeeinrichtungen sind nicht in der Lage, auf den Zahnersatz der Betreuungspersonen zu achten. So kann es schon mal vorkommen, dass mehrere Prothesen vertauscht werden, der Pflegebedürftige seinen Zahnersatz nicht mehr erkennt und deshalb ablehnt oder vielleicht demente Bewohner Zahnersatz von anderen Mitbewohnern „einsammeln“. Dies alles ist leider schon vorgekommen, und es war für das Pflegepersonal sehr aufwendig und schwierig, die richtige Prothese wieder zuzuordnen.

Wenn Sie ein Senioren- oder Behindertenheim in der Betreuung haben, ist dies auch ein gutes Serviceangebot der Praxis für die Bewohner, Angehörige oder an das Pflegepersonal. Eine Beratung oder Aufklärung oder vielleicht ein Informationsblatt gibt die Anregung, über dieses Thema nachzudenken.

Wie kann ein Name in eine Prothese eingearbeitet werden?

An einer unauffälligen Stelle kann ein Namensblättchen (z. B. von einem Beschriftungsgerät) eingelegt werden. Bei vorhandenen Prothesen muss der Platz entsprechend geschaffen werden, bei einer Neuanfertigung wird der Name einfach eingelegt. Der Name wird mit transparentem Kunststoff überzogen, und eine gute Politur rundet den Vorgang ab. Für den Patienten ist die Namenskennzeichnung später nicht mehr fühlbar. 

Abrechnung der Einarbeitung eines Namens in den Zahnersatz – zahlt das die GKV?

Der Patient muss diese Leistung selbst bezahlen.

Die folgende Übersicht zeigt die Möglichkeiten in der Abrechnung: 

GKV:

PKV:

1. Aufklärung über die private Leistung1. Kostenaufklärung, wirtschaftliche Aufklärung 
2. Loslösung aus dem GKV-Recht mittels BMV-Z-/EKVZ-Vertrag;
jetzt ist der GKV-Patient ein PKV-Patient

 

 

Vertrag gemäß § 2 Abs. 3 GOZ mit Kostenübersicht der Gesamtkosten

Den Namen einzuarbeiten ist eine Leistung, die weder in der GOZ noch in der GOÄ vorhanden ist. 

Sie verfolgen mit dieser Tätigkeit keine wissenschaftlich anerkannte Therapieform, also greift hier die Verlangensleistung gemäß § 2 Abs. 3 GOZ. Sie müssen mit dem Patient eine freie Honorarvereinbarung gemäß § 2 Abs. 3 GOZ abschließen. Diese enthält die zahnärztliche Honorarforderung und möglicherweise die Kosten für Labor und Material. 

Einen Namen in den Zahnersatz einzuarbeiten ist oft eine Leistung mit einem Fremdlabor. Nicht alle Zahnarztpraxen haben die Möglichkeit, im Eigenlabor diese Arbeit auszuführen. 

Sie können die Abrechnung trennen, mit einem zahnärztlichen Honorar (z. B. für Ausdruck des Namens, Aufarbeitung des vorhandenen Zahnersatzes und Platzierung des Namens) und dem zusätzlich angefügten Laborbeleg. 

Auch bei der Zahnersatz-Beratung zu beachten

Grundlegend ist diese Variante ein wichtiger Schritt in der Seniorenbetreuung. Es ist ratsam, über dieses Thema zu sprechen, weil viele altersbedingte Umstände von den Patienten nicht bedacht werden. Ältere Patienten schätzen es sehr, wenn sie dahin gehend beraten werden, auch wenn man mit der Beratung auf mögliche Schwierigkeiten hinweisen muss. Das macht eine zahnärztliche Beratung jedoch glaubwürdiger und transparenter, und der Patient fühlt sich mit seinen aktuellen und möglichen zukünftigen Bedürfnissen beachtet.

Fazit: Gekennzeichnete Prothesen jederzeit zuordenbar

In diesem Zusammenhang weisen Sie bitte Ihren Patienten, das Pflegepersonal oder die Angehörigen darauf hin, dass eine gekennzeichnete Prothese dem Zahnersatzbesitzer jederzeit zugeordnet werden kann. Damit wird einerseits dem Verlust der Prothese vorgebeugt. Andererseits kann es aber auch zur Folge haben, dass unbefugte Personen Rückschlüsse auf den Eigentümer des Zahnersatzes ziehen. Ab besten händigen Sie dazu ein Informationsblatt aus.


Informieren Sie sich bequem und kostenlos mit unserem Spitta aktuell Newsletter über dentale News & Trends.
Ihre Einwilligung können Sie jederzeit an die im Impressum angegebenen Kontaktdaten widerrufen. Wir versenden unsere Newsletter entsprechend unserer Datenschutzerklärung. Wir bewerben in unseren Newslettern für Sie relevante Produkte und Dienstleistungen und freuen uns Ihnen zukünftig aktuelle Informationen und neue Angebote bedarfsgerecht per E-Mail, telefonisch, postalisch oder per Fax zukommen zu lassen
Produktempfehlung