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Zahnmedizin
Abrechnung


Abrechnungsfrage: Ist die GOZ-Nr. 9005 nur mit einem DVT abrechenbar?

29.12.2016

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Bei der GOZ-Nr. 9005 handelt es sich um die Berechnung der Verwendung einer auf dreidimensionale Daten gestützten Navigationsschablone/chirurgische Führungsschablone zur Implantation.

Zur Herstellung dieser Schablone sind Daten von DVT-Aufnahmen erforderlich. Wer in diesem Fall die DVT-Aufnahme erstellt ist unerheblich. Unter der Leistungsnummer 9005 wird das Verwenden berechnet.
Sollte nur eine Orientierungsschablone/Positionierungsschablone zur Implantation verwendet werden ist die GOZ-Nr. 9003 berechnungsfähig.


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