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Zahnmedizin
Abrechnung


Abrechnung einer Implantatversorgung mit Wurzelstiftkappen auf Implantaten und Stege mit individuellen Steggeschieben

27.02.2017

Abrechnung einer Implantatversorgung mit Wurzelstiftkappen auf Implantaten und Stege mit individuellen Steggeschieben
Abrechnung einer Implantatversorgung mit Wurzelstiftkappen auf Implantaten und Stege mit individuellen Steggeschieben

Ein Patient erhält eine Implantatversorgung auf den Implantaten regio 45, 42, 32, 35. Die Implantate wurden bereits bei einem Kieferchirurgen gesetzt. Was kann abgerechnet werden?

Befund des Gebisses

 

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Abrechnung der Implantatversorgung 

 

GebietGOZ-Nr.LeistungsbeschreibungAnzahl
45, 42, 32, 355030Wurzelkappe mit Stift4
44, 43, 41, 31, 33, 345070Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese3
45, 42, 32, 355080Versorgung eines Lückengebisses durch eine zusammengesetzte Brücke oder Prothese, je Verbindungselement8
UK5170Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel1
5190Funktionelle Abformung des Unterkiefers mit individuellem Löffel1
UK5230Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale Prothese oder Deckprothese bei Verwendung einer Kunststoff- oder Metallbasis, im Unterkiefer1
45, 42, 32, 359050Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen lmplantatsystem während der rekonstruktiven Phase12
0060Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissfixierung einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung1

Hinweise zur Abrechnung der Implantatversorgung

Hier wird der Festzuschuss 4.4 für den UK einmal angesetzt. 

Stellt bei implantatgetragenen Prothesen der wurzelkappenähnliche Aufbau am Implantat eine Verbindung zwischen Prothese und Wurzelstiftkappe dar (z. B. bei Locatoren), so kann die GOZ-Nr. 5080 zusätzlich zur GOZ-Nr. 5030 berechnet werden, wobei sehr unterschiedliche Verbindungskonstruktionen bestehen.     

GOZ Kommentar der BZÄK zur GOZ-Nr. 5080

Für die Stegspannen kann die GOZ-Nr. 5070 je Spanne angesetzt werden.

Für die Verbindungselemente auf den Stegen kann zusätzlich je Verbindungselement die GOZ-Nr. 5080 angesetzt werden. 


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