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Coronavirus (SARS-CoV-2)


Zahnärzte ohne Rettungsschirm – Dramatische Einnahmeausfälle schon jetzt

07.04.2020

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Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fordert die Bundesregierung auf, auch Zahnärzte bei den finanziellen Hilfen im Gesundheitsbereich umgehend zu berücksichtigen. Denn mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz unterstützt der Gesetzgeber Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Vertragsärzte, Psychotherapeuten und Pflegeeinrichtungen, um die Auswirkungen der Corona-Epidemie schultern zu können.

„Das ist richtig und wichtig“, so der BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel, „unverständlich ist jedoch, warum für Zahnärzte eine Kompensation der Umsatzeinbußen bisher nicht vorgesehen ist - obwohl die Zahnärztinnen und Zahnärzte von nie dagewesenen Einnahmenausfällen betroffen sind - und obwohl die Politik mit Nachdruck auf die Notwendigkeit einer Unterstützung hingewiesen wurde.“

Die Bundeszahnärztekammer fordert den Gesetzgeber dringend auf, hier umgehend zu handeln!

Die Zahnärztinnen und Zahnärzte leiden unter der hohen Umsatzminderung aufgrund einer geringeren Inanspruchnahme durch Patienten ganz besonders, denn die Zahnmedizin ist sehr ausstattungs- und personalintensiv. Die Politik ist gefordert, zeitnah aktiv zu werden. Nicht zuletzt geht es auch um die 386.000 Mitarbeiter in den Zahnarztpraxen.

 

Quelle:
Bundeszahnärztekammer – Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK)


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