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Coronavirus (SARS-CoV-2)


An Tag „X“ in der Zahntechnik wieder durchstarten

07.04.2020

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Die Zeiten sind im Moment nicht rosig – Kurzarbeit, Einnahmeausfälle, Sorgen um Gehaltszahlungen, Zuschüsse, Arbeitsplätze etc. Es ist wichtig, das „mentale“ Virus zu besiegen und nicht die Lust auf den Beruf Zahntechniker zu verlieren.

Nutzen Sie die Zeit bereits jetzt für den Tag „X“, an dem die Krise vorbei ist und Sie viele neue Aufträge erreichen. Denn ihre Patienten werden auch weiterhin Zahnersatz benötigen, vielleicht nach dem „Shutdown“ sogar mehr als zuvor.

Es wäre jetzt falsch, die Zahnärzte mit Niedrigpreisen dazu zu verleiten, bereits jetzt Zahnersatz herstellen zu lassen. Auch viele Praxen haben Kurzarbeit bzw. Notdienste, die sie aufrecht halten.

Es wäre im Gegensatz jetzt an der Zeit, das eigene Labor aus der Sicht einer neutralen externen Person zu betrachten und zu hinterfragen. So können beispielsweise Fragen aufkommen, ob alle Möglichkeiten der Abrechnung richtig ausgeschöpft werden (was geht über KZV, was akzeptiert die PKV, was ist angemessen und was wird gerne vergessen). Nicht zuletzt ist es Zeit, die oft jahrelang nicht neu kalkulierte BEB-Liste zu überarbeiten.

Kalkulation in der Industrie und in der freien Wirtschaft

Die Ermittlung zahntechnischer Preise ist für viele ein Buch mit 7 Siegeln. Jeder Laborbesitzer ermittelt seine Preise in Abhängigkeit zu seinem speziellen Kostenminutenfaktor bzw. Stundensatz selbst. Dabei spielen Faktoren wie Planzeit für die Einzelleistung, Rüst- und Verteilzeit sowie Risiko- und Gewinnzuschlag eine wesentliche Rolle bei der Ermittlung des Einzelpreises. Nachfolgend werden die unterschiedlichen Arten der Kalkulation in der Industrie und der freien Wirtschaft dargestellt.

Divisionskalkulation

Dieses Verfahren wird zusätzlich untergliedert in die ein- sowie die mehrstufige Divisionskalkulation.

Die einstufige Divisionskalkulation findet Anwendung in Unternehmen, die ein einheitliches Produkt (Massenfertigung) herstellen. Hier werden lediglich die Gesamtkosten eines Unternehmens (U) einer gewissen Zeit durch die in diesem Zeitraum produzierte Menge (m) dividiert. Als Ergebnis entstehen die Stückkosten (k), also k = U/m. Dass dieses Verfahren in der Praxis kaum zur Anwendung kommt, liegt daran, dass dessen Einsatz nur sinnvoll ist, wenn ein Endprodukt-Betrieb vorliegt, es also nur eine Kostenträgerart sowie keine Lagerbestandsveränderungen gibt.

Mithilfe der mehrstufigen Divisionskalkulation können mehrere Produktionsstufen und -arten erfasst sowie auch Veränderungen des Lagerbestandes berücksichtigt werden. Hier werden die Kosten jeder Stufe durch die bearbeiteten Mengen dividiert. Eine Trennung der Kosten in Herstellkosten sowie Verwaltungs- und Vertriebskosten wird vorgenommen. So lassen sich auch die Selbstkosten eines Produktes ermitteln.

Zuschlagskalkulation

Das Ziel der Zuschlagskalkulation ist die Ermittlung der Selbstkosten eines Kostenträgers (Produkt), welche eine möglichst exakte Grundlage für die Berechnung des endgültigen Angebotspreises liefert. Bei den Selbstkosten handelt es sich um alle Kosten, die bei der Herstellung eines Produktes entstanden sind. Diese Kalkulation wird auch Selbstkostenkalkulation genannt.

Die Zuschlagskalkulation wird angewendet, wenn in einem Betrieb verschiedene Arten von Produkten in mehrstufigen Produktionsabläufen bei unterschiedlicher Kostenverursachung hergestellt werden, wie zum Beispiel bei Einzelfertigung. Dies trifft auf die Zahntechnik in vollem Umfang zu. Der Vorteil der Zuschlagskalkulation gegenüber anderen Kalkulationsverfahren liegt darin, dass sie sich einer verzweigten Produktion anpassen lässt.

Deckungsbeitragsrechnung

Bei der Deckungsbeitragsrechnung wird vorausgesetzt, dass der Preis für die Dienstleistung/das Produkt mindestens die hierdurch direkt verursachten Kosten (variable Kosten) decken muss. Einen Beitrag (Deckungsbeitrag) zur Abdeckung der Strukturkosten des Unternehmens (Fixkosten) leistet ein Erzeugnis erst dann, wenn es einen Betrag über diese Preisuntergrenze hinaus liefert. Ist die Deckung der fixen Kosten bereits durch andere Einnahmen gewährleistet, bedeutet ein zusätzlich erzielter Deckungsbeitrag Gewinn.

Die Deckungsbeitragsrechnung geht von der Differenz zwischen den variablen Kosten und dem Erlös aus. Diese Differenz heißt Deckungsbeitrag. Der Deckungsbeitrag abzüglich der Fixkosten ergibt den Gewinn. Die Deckungsbeitragsrechnung findet meistens im industriellen Rechnungswesen Anwendung bei Betrieben, die unterschiedliche Erzeugnisse mit unterschiedlichen Produktionsbereichen herstellen und schnell auf Marktänderungen reagieren müssen.

Welche Kalkulation bietet sich an?

Für die Zahntechnik eignet sich am besten die Zuschlagskalkulation. Die Preise sollten nach folgender Formel ermittelt werden: Planzeit (des VDZI oder eigene) + 25% Rüst- und Verteilzeit x Kostenminutenfaktor + Risiko- und Gewinnzuschlag sowie Investitionsrisiken und -zuschläge für neue Geräte (z. B. 6% und 10%)

Die daraus resultierenden Preise sind grundsätzlich die ermittelten Einzelpreise für zahntechnische Leistungen und sollten nicht verändert werden. Es handelt sich also nicht um eine Rechnung „auf Zuruf“, sondern eine Konstanz, welche somit für den Kunden vorhersehbar und kalkulierbar ist. Einzelpreise zu variieren, nimmt jedem Laborbesitzer die Grundlage für seine bereits durchgeführte Kalkulation und öffnet dem Preiskarussell Tür und Tor.

Was ist bereits jetzt zu tun?

Erarbeiten Sie sich eine BEB-Preisliste 2020 – jetzt wäre Zeit für eine neue Kalkulation. Wenn Sie dann die Kalkulation durchgeführt haben, sollten Sie an Ihre Jumbo’s (Leistungsketten) denken und auch diese überarbeiten. Das Ziel sollte sein, die erbrachten Leistungen auf Ihrer Rechnung aufzuführen.

Dabei muss nicht jede Leistung einen Preis haben (auch Service-Leistungen sollten mitaufgeführt werden). Bedenken Sie außerdem, dass es ungünstig ist, eine Kurz-Rechnung zu erstellen (beispielsweise eine Zirkonkrone komplett), statt alle einzelnen Positionen aufzuführen. Etwa 80 % Ihrer Arbeiten sind gleichartig, das bedeutet, Sie kombinieren BEL-II- und BEB-Positionen. Bedenken Sie, dass viele Patienten eine Zusatzversicherung haben, die auch die kleinen Positionen (z. B. aus der Arbeitsvorbereitung) erstatten. Wenn Ihre Zirkonkrone beispielsweise 400,- Euro kostet und Sie dies in nur einer Position aufführen, werden die Zusatz- und privaten Versicherungen mit ihren Sachkostenlisten auch nur den Preis erstatten, der in ihrer Liste enthalten ist (beispielsweise 100,- Euro). Dies stellt dann für den Patienten ein Problem dar.

Prüfen Sie bei Gelegenheit Sachkostenlisten auf die Erstattung von Modellherstellungspositionen und Sie werden dort vieles finden (z. B. Dowel-Pins, Sägestümpfe, Segment sägen und Stümpfe vorbereiten sowie Split-Cast Sockel etc.). Wenn Sie diese einzelnen Positionen nutzen und insgesamt durch die vielen Zusatzpositionen eine längere Rechnung haben, welche denselben Endpreis ergibt, dann hat dies noch einen weiteren Vorteil: Der Patient erkennt, dass Sie eben nicht nur eine Krone gefertigt haben, sondern er sieht die Einzelschritte dazu und es wird ihm klar, welcher Aufwand hinter der Herstellung seiner Krone steckt.

Fazit

Seien Sie vorbereitet und gut aufgestellt, denn diese Krise gibt uns Zeit, alle Prozesse zu überdenken und dabei auch neue Ideen umzusetzen. Obwohl die Börse stetig starke Einbrüche aufweist, werden bereits wieder Aktien gekauft. So auch bei Ihnen: Die Profis stehen in den Startlöchern mit neuen Preisen, neuen Jumbos und neuen Ideen. Viel Erfolg dabei!


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