+49 (0) 7433 / 952-0
Standardgebühren dt. Festnetz
Sabine Schmidt
Zurück zur ÜbersichtVita
1983 bis 1986Ausbildung zur zahnmedizinischen Fachangestellten
1986 bis 1990ZFA in der Zahnarztpraxis
seit 1990 GOZ-/BEMA-Referat DZR GmbH Stuttgart
Tätigkeitsgebiete:
- Leitung Seminarbereich
- Leitung des GOZ-/BEMA-Referats bei der DZR GmbH Stuttgart
- Referententätigkeit im Bereich GOZ/GOÄ für die Rechenzentren der Dr. Güldener Firmengruppe
- Referententätigkeit für diverse Berufsverbände (DGI, BDIZ/EDI, Dentista, BDO, MVZI)
- Autorentätigkeit für diverse Berufsverbände und Fachverlage (BDIZ/EDI, DGÄZ, Dentista)
- Co-Autorin Abrechnungshandbuch BDIZ/EDI 2004
- Co-Autorin Abrechnungshandbuch BDIZ/EDI 2009
- Co-Autorin Kompendium GOZ 2012
- Co-Autorin „Delegation in der Zahnärztlichen Behandlung“ – Spitta Verlag
- Autorin „Kurzverzeichnis zur Abrechnung endodontischer Behandlungen“ – Spitta Verlag
Publikationen
Mehrfacher Ansatz der GOZ-Nrn. 2360, 2400, 2410, 2420, 2440 aufgrund bestehender Wurzelanatomie
Häufig monieren private Kostenträger den mehrfachen Ansatz der oben genannten Leistungen pro Zahn - das Vorliegen unterschiedlicher Wu ... Weiter
Häufig monieren private Kostenträger den mehrfachen Ansatz der oben genannten Leistungen pro Zahn - das Vorliegen unterschiedlicher Wu ... Weiter
Auswirkungen unzureichender Dokumentation in der Zahnarztpraxis
Das Thema Dokumentation ist von großer Wichtigkeit für die Zahnarztpraxis. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass häufig unzureichend do ... Weiter
Das Thema Dokumentation ist von großer Wichtigkeit für die Zahnarztpraxis. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass häufig unzureichend do ... Weiter
Begründungen zur Faktorsteigerung: Die Bemessungskriterien
Welche Kriterien gibt es? Was bedeuten diese Kriterien in der praktischen Umsetzung? ... Weiter
Welche Kriterien gibt es? Was bedeuten diese Kriterien in der praktischen Umsetzung? ... Weiter
Die 10 goldenen Regeln der Begründung
Laut § 5 GOZ kann der Zahnarzt selbst bestimmen, in welcher Höhe er sein Honorar ansetzt. Für den Einfachsatz bis zum 2,3-fachen Satz ... Weiter
Laut § 5 GOZ kann der Zahnarzt selbst bestimmen, in welcher Höhe er sein Honorar ansetzt. Für den Einfachsatz bis zum 2,3-fachen Satz ... Weiter
Kontakt
Sabine Schmidt