0 Artikel im Warenkorb

Fachthemen
Zahnmedizin


Zahnärztliche Abrechnung unter Druck: Medizinische Notwendigkeit und § 192 VVG

23.02.2026

csm blogbild medizinische notwendigkeit.jpg 2b43a0a661d2fdfc998490aec8032dd0 3e91b92d44

Die zahnärztliche Abrechnung nach GOZ wird zunehmend zur Herausforderung. Private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen stellen immer häufiger Leistungen infrage – meist mit dem Hinweis auf eine angeblich fehlende medizinische Notwendigkeit. Für Zahnarztpraxen und Abrechnungsteams bedeutet das: mehr Rückfragen, mehr Begründungsaufwand und steigende Erstattungsrisiken.Gerade in der privaten Abrechnung entscheidet die korrekte Einordnung der medizinischen Notwendigkeit darüber, ob ein Honorar vollständig erstattet wird oder nicht.

§ 192 VVG: Grundlage jeder privaten Abrechnung

§ 192 Abs. 1 VVG verpflichtet private Krankenversicherungen, medizinisch notwendige Heilbehandlungen im vereinbarten Tarif zu erstatten. Für die Abrechnung ist das zentral:

Liegt medizinische Notwendigkeit vor, besteht ein rechtlicher Anspruch auf Erstattung – keine Kulanzleistung der Versicherung. In der Praxis nutzen Kostenerstatter jedoch den Begriff, um Rechnungen zu kürzen oder zurückzuweisen. Typische Begründungen lauten „nicht notwendig“, „über das Maß hinausgehend“ oder „nicht tariflich geschuldet“. Für Abrechnungsteams entsteht dadurch ein hoher Erklärungs- und Nachbearbeitungsaufwand.

Medizinische Notwendigkeit ist Abrechnungsvoraussetzung – keine Versicherungsentscheidung

Für die zahnärztliche Abrechnung gilt:

  • Die medizinische Notwendigkeit wird vom Zahnarzt festgestellt, nicht von der Versicherung.
  • § 1 Abs. 2 GOZ impliziert, dass mit der Leistungserbringung die Notwendigkeit bestätigt wird.
  • Nicht notwendige Leistungen müssten als Verlangensleistungen gekennzeichnet sein.
  • Der BGH fordert eine Beurteilung auf Basis objektiver Befunde und wissenschaftlicher Erkenntnisse – nicht durch Sachbearbeiter.

Für die Abrechnung bedeutet das: Ist eine Leistung korrekt indiziert und GOZ-konform erbracht, ist sie grundsätzlich erstattungsfähig. Bestreitet die Versicherung dies, liegt die Beweislast bei ihr.

Automatisierte Prüfungen erhöhen den Abrechnungsaufwand

In der aktuellen Abrechnungspraxis setzen viele Versicherer auf automatisierte Prüfverfahren und standardisierte Textbausteine. Besonders häufig geraten dabei folgende Leistungen in den Fokus:

  • Analogberechnungen nach § 6 Abs. 1 GOZ,
  • adhäsive Füllungstherapien,
  • Parodontitistherapien nach neuen Leitlinien und
  • implantologische Leistungen und Begleitmaßnahmen.

Diese pauschalen Ablehnungen führen dazu, dass formal korrekte Rechnungen nachträglich begründet, ergänzt oder verteidigt werden müssen – oft mehrfach.

Was für die Abrechnung heute entscheidend ist

Um Erstattungsprobleme zu minimieren, muss die Abrechnung enger mit der Dokumentation verzahnt sein:

  • Abrechnungsrelevante Dokumentation

Befunde, Diagnosen und Therapieentscheidungen müssen so dokumentiert sein, dass sie die medizinische Notwendigkeit der abgerechneten Leistung eindeutig stützen.

  • GOZ-sichere Begründungen

Kurze medizinische Hinweise reichen häufig nicht mehr aus. Gefordert sind fachlich präzise, GOZ-konforme und rechtlich belastbare Begründungen.

  • Standardisierte, geprüfte Textbausteine

In der täglichen Abrechnungspraxis sind professionelle Begründungstexte unverzichtbar, um effizient und auf Augenhöhe mit Kostenerstattern zu kommunizieren.

Fazit: Abrechnung braucht rechtliche Sicherheit

Die Diskussion um medizinische Notwendigkeit ist längst ein **zentrales Abrechnungsthema** geworden. Wer in der privaten Abrechnung sicher agieren will, muss medizinische Entscheidungen sauber dokumentieren und abrechnungstechnisch korrekt begründen.

Medizinische Notwendigkeit ist kein Verhandlungspunkt, sondern die Grundlage der GOZ-Abrechnung. Eine klare Abrechnungsstrategie schützt nicht nur das Honorar, sondern entlastet auch das gesamte Praxisteam im Umgang mit PKV und Beihilfestellen.

Jetzt kostenlos herunterladen! 

Lesen Sie in unserem Whitepaper, warum korrekt abgerechnete Zahnleistungen trotzdem infrage gestellt werden und profitieren Sie von Begründungsbausteinen zu den GOZ-Nummern 0010 bis 0040. 

Hinweis: Den kostenlosen Download der Checkliste finden Sie am Ende des Beitrages oder in der rechten Seitenleiste.

Jetzt mehr erfahren

Sie sind interessiert an weiteren Textbausteinen, mit denen Sie die medizinische Notwendigkeit gegenüber Kostenerstattern rechtssicher begründen können? Dann werfen Sie einen Blick auf unseren Ratgeber  Medizinische Notwendigkeit zahnmedizinischer Leistungen nach GOZ/GOÄ  

Opens external link in new windowJetzt mehr erfahren und bestellen

Kostenlose Downloads
Musterseite_Whitepaper.pdf
Zum Download

Informieren Sie sich bequem und kostenlos mit unserem Spitta Dentalwelt Newsletter über dentale News & Trends.
Ihre Einwilligung können Sie jederzeit an die im Impressum angegebenen Kontaktdaten widerrufen. Wir versenden unsere Newsletter entsprechend unserer Datenschutzerklärung. Wir bewerben in unseren Newslettern für Sie relevante Produkte und Dienstleistungen und freuen uns Ihnen zukünftig aktuelle Informationen und neue Angebote bedarfsgerecht per E-Mail, telefonisch, postalisch oder per Fax zukommen zu lassen