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Zahnmedizin
Praxismanagement


Erstinstanzliches Urteil gefällt: diosMP ist kein kennzeichnungspflichtiges Medizinprodukt

27.10.2020

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Ein Urteil in erster Instanz wurde vom Oberlandesgericht Hamburg am 12. August 2020 in der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen der Spitta GmbH und einem Mitbewerber gefällt: diosMP ist kein Medizinprodukt und benötigt keine CE-Kennzeichnung.

Details und weitere Informationen finden Sie hier.


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