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Zahnmedizin
Abrechnung


UK-Stegkonstruktion: Änderung in Locator und Erneuerung der Prothese

06.10.2017

UK-Stegkonstruktion: Änderung in Locator und Erneuerung der Prothese
UK-Stegkonstruktion: Änderung in Locator und Erneuerung der Prothese

Der Patient trägt im UK eine Stegkonstruktion. Diese soll auf Locator geändert werden und die Prothese erneuert werden. Was kann man berechnen?

Befund

 

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Antwort:

In dem beschriebenen Fall liegt eine identische Erneuerung einer Suprakonstruktion vor. In dieser Situation sind dann Festzuschüsse der Befundgruppe 7 (Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen) anzusetzen.

Änderungen an der Art der Verankerung haben keinen Einfluss auf den Festzuschuss.

Der Festzuschuss 7.5 – Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion – kann einmal angesetzt werden. 

Das entsprechende Honorar kann nach den tatsächlich durchgeführten Anwendungen berechnet werden. Denkbar sind z. B.:

  • GOZ-Nr. 0060 Abformung beider Kiefer
  • GOZ-Nr. 5030 Wurzelkappe mit Stift
  • GOZ-Nr. 5080 Verbindungselement
  • GOZ-Nr. 5190 Funktionelle Abformung
  • GOZ-Nr. 5230 Totale Prothese, Unterkiefer
  • GOZ-Nr. 9050 Auswechseln Implantatteil
  • GOZ-Nr. 8000 ff. Funktionsanalytische Leistungen
  • ggf. Röntgenaufnahmen

Würde ein Ausnahmefall nach ZE-Richtlinie 36b vorliegen, könnte noch zusätzlich viermal der Festzuschuss 7.6 – Erneuerungsbedürftige Prothesenkonstruktion bei atrophiertem zahnlosem Kiefer, je implantatgetragenem Konnektor als Zuschlag zum Befund nach Nr. 7.5, höchstens viermal je Kiefer –  angesetzt werden.


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