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Fachthemen
Coronavirus (SARS-CoV-2)


Coronavirus-Testverordnung – erneute Änderung des BMG

07.04.2021

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Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Coronavirus-Testverordnung vom 30. November 2020 geändert.

Zahnärzte dürfen nur nach Beauftragung des öffentlichen Gesundheitsdienstes Tests durchführen. Mehr zur neuen Änderung der Coronavirus-Testverordnung finden Sie hier.


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