Zahnmedizin
Qualitätsmanagement


Herausforderung Hygienemanagement – erweiterte Richtlinien im QM

16.05.2017

Es bleibt spannend – ständig neue Anforderungen, alles wird anspruchsvoller und die Herausforderung für Sie als Praxisteam wachsen. Im Zeitalter der „Industrie 4.0“ und der Zukunftsvision von „Kollege Roboter“ könnte einen schon die Angst beschleichen, irgendwann einmal wegdigitalisiert zu werden. Auch in Zahnarztpraxen ist es denkbar, durch technologische Veränderungen Arbeitsprozesse weiter zu automatisieren, zu standardisieren oder sogar auszulagern.

Dennoch bin ich der festen Überzeugung, dass der „Kollege Mensch“ aufgrund seiner enormen Anpassungsfähigkeit an immer neue Anforderungen ein wichtiger und unersetzlicher Erfolgsfaktor für die Zahnarztpraxis bleibt.

Die behördlichen Praxisbegehungen bleiben nach wie vor ein brisantes Thema. 

Auch die Anforderungen an das Qualitätsmanagement haben im Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom November 2016 eine Erweiterung erfahren. Die korrekte Durchführung und Dokumentation von Präventionsmaßnahmen nehmen immer mehr an Wichtigkeit zu.

Erweiterte QM-Richtlinien in der Hygiene

Am 08.04.2014 wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für Zahnärzte eine Neuerung zum Thema QM-Richtlinien herausgegeben, welche mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten ist. Grund dafür ist das Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Patientenrechte vom 26.02.2013 in das Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V). Hierbei geht es darum, in der Praxis Maßnahmen und Standards zur Stärkung der Patientensicherheit zu etablieren. Dazu zählen unter anderem die Vorgaben zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen in der Praxis.

Die in der Praxis festgelegten Hygienemaßnahmen müssen künftig auch mit dem praxiseigenen QM-System anhand von Checklisten, Arbeitsanweisungen, Hygieneplänen, Risikoeinstufung usw. verbunden sein.

Diese Vorgaben wurden in einem neuen Beschluss für QM-Richtlinien in einer Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am 17. Dezember 2015 und am 15. September 2016 beschlossen und sind am 16. November 2016 in Kraft getreten. Über die Anforderungen an das Hygienemanagement im QM hinaus werden generell neue grundlegende Elemente und geregelte Prozesse gefordert.

Wie diese im Detail geregelt sind, erfahren Sie unter www.g-ba.de

Welche Dokumente sind für das QM wichtig?

  • Arbeits-/Verfahrensanweisungen für die Aufbereitung von MP
    • manuell, im RDG, im Sterilisator
    • inklusive Vorbehandeln, Sammeln, Transport, ggf. Zerlegen, Reinigen, Desinfizieren, Funktions- und Sauberkeitsprüfung, Packen, Sterilisieren, Freigeben, Lagern
    • Risikobewertung für MP

  • Freigabeberechtigung
  • Chargendokumenation und Freigabeentscheidung
  • Flächendesinfektion und Reinigung
  • Mitarbeiterunterweisungen
  • Bestandsverzeichnis Gefahrstoffe inklusive Sicherheitsdatenblätter
  • Betriebsanweisungen zu Gefahrstoffen
  • Meldung von Vorkommnissen mit MP
  • Entsorgungsnachweise
  • Wartungs- und Validierungsberichte
  • Fortbildungsnachweise der zuständigen Mitarbeiter/innen
  • betriebsärztliche Vorsorgeuntersuchungen
  • Hautschutz- und Hygieneplan

Auch hier können Sie auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft werden.

Es besteht bisher noch keine Pflicht, dass Sie sich als Zahnarztpraxis zertifizieren lassen müssen. Allerdings sind Sie als Praxisinhaber nach § 135a Absatz 2 Nummer 2 SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Ein Muss ist in jedem Fall die Erfüllung der grundsätzlichen Anforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nach § 92 i. V. m. § 136 Abs. 1 Nr. 1 SGB V an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (siehe www.g-ba.de).

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen fordern jährlich mindestens 2,0 % zufällig ausgewählter Vertragszahnärzte zur Vorlage einer schriftlichen Dokumentation auf. Die Ergebnisse sind der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zu melden, die dem G-BA zweijährlich, erstmals für das Jahr 2017, jeweils bis zum 31. Juli des Folgejahres über den Umsetzungsstand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in den zahnärztlichen Praxen berichtet.

Bei Praxisneugründungen oder Übernahmen gilt es, die geforderten Methoden und Instrumente innerhalb von drei Jahren nach der Zulassung bzw. Ermächtigung der an der vertragsärztlichen Versorgung Teilnehmenden in der Praxis umzusetzen und zu überprüfen sowie im Anschluss kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Im Falle einer behördlichen Hygiene-Begehung werden Sie gebeten, bereits vorab hygienerelevante Dokumente an die prüfende Stelle zu senden. Während der tatsächlichen Begehung in Ihrer Praxis lässt sich ein Kontrolleur Abläufe und Begebenheiten zeigen, möchte jedoch auch schriftlich festgelegte Verfahren aus Ihrem Qualitätsmanagement sehen.

TIPP

Das Hygienemanagement setzt sich aus vielen Gesetzen, Vorgaben, Leitlinien und Richtlinien zusammen. Sollten Sie Lücken in Ihrem System feststellen, sollten Sie umgehend handeln.

Die vollständige Umsetzung der Vorgaben in einem individuell adaptierten funktionierenden, alltagstauglichen Konzept – mit allen entsprechenden Verantwortlichkeiten, Befugnissen, Regeln, Hygieneplänen, Checklisten sowie Betriebs-, Prozess- und Arbeitsanweisungen – kann sich im Praxisalltag als recht schwierig und zeitraubend erweisen.

Für die Einführung eines einheitlichen praxisinternen Hygienemanagement-Konzepts oder die Anpassung eines bereits bestehenden Systems mit Unterstützung eines externen Fachberaters gibt es Fördermittel des Bundes.