Zahntechnik
Qualitätsmanagement


Wie Sie mit den Qualitätsicherungsstudien die Ziele Ihres Labors erreichen!

22.03.2016

Mit Qualitätsicherungsstudien erreichen Sie die Ziele Ihres Labors!

Die Qualitätssicherungsstudien des Verbandes Deutscher Zahntechnikerinnungen legen – vergleichbar mit fachlichen Vorschriften eines Bundesfachverbandes – die Leistungsbeschreibung und die Mindestanforderungen (Qualitätsziele) für die Ergebnisqualität des zahntechnischen Produktes in sieben Teilbereichen fest.

Die Qualitätssicherungsstudien des Verbandes Deutscher Zahntechnikerinnungen legen – vergleichbar mit fachlichen Vorschriften eines Bundesfachverbandes – die Leistungsbeschreibung und die Mindestanforderungen (Qualitätsziele) für die Ergebnisqualität des zahntechnischen Produktes in sieben Teilbereichen fest.

Mit den Qualitätssicherungsstudien wird der Grundstein für die interne und externe Dokumentation der Qualitätsziele in den Einzelleistungen gelegt. Darüber hinausgehende betriebsspezifische Qualitätsziele sind selbstverständlich jederzeit möglich. Die Qualitätsziele für das Produkt werden im Fertigungsprozess durch eine kontrollierte Einhaltung der Qualitätskriterien für zahntechnische Leistungen des Fachverbandes VDZI gesichert.

QS-Dental fordert die Einhaltung der Qualitätssicherungsstudien

QS-Dental legt besonderen Wert auf die Beschreibung und Kontrolle der angestrebten Qualitätsziele für die zahntechnischen Leistungen. Im branchenspezifischen Qualitätssicherungskonzept QS-Dental stellen die Qualitätssicherungsstudien I–VII ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung der Qualitätsziele für die zahntechnischen Leistungen dar. Der zahntechnische Meisterbetrieb verpflichtet sich im Rahmen von QS-Dental zur Einhaltung der Grundsätze der Qualitätssicherungsstudien: Die Qualität aus Meisterhand wird konsequent und nachvollziehbar dokumentiert.

Als generelle Auslegungsspezifikationen für die zahntechnischen Arbeiten werden im zahntechnischen Meisterlabor mindestens die Qualitätskriterien für zahntechnische Leistungen des Bundesfachverbandes verwendet. In diesen werden die einzelnen Fertigungsschritte benannt und die anzustrebenden Qualitätsziele formuliert.

Inhalt der Qualitätssicherungsstudien

Im arbeitsteiligen Fertigungsprozess sind alle Mitarbeiter für die Qualitätsziele verantwortlich. Sie verpflichten sich schriftlich, die Qualitätsziele und Qualitätskriterien einzuhalten.

Die Qualitätssicherungsstudien beinhalten:

  • Studie I: Inlays und Onlays, Kronen, Brücken, Verblendungen, teleskopierende Kronen und Verbindungselemente (mit Hinweis zur Prozessqualität bei der Verarbeitung von Dental-Legierungen bei festsitzendem Zahnersatz)
  • Studie II: Teilprothesen mit Klammerverankerung
  • Studie III: totale Prothesen
  • Studie IV: Schienen
  • Studie V: Kieferorthopädie
  • Studie VI: Wiederherstellen der Funktion/Unterfütterungen, Instandsetzungen, Erweiterungen
  • Studie VII: implantatgestützte Versorgung.

Die Qualitätssicherungsstudien als wichtiges Führungs- und Steuerungsinstrument

In seiner dargestellten Systematik stellen die Qualitätssicherungsstudien darüber hinaus ein nützliches und wichtiges Führungsinstrument im Labor dar. Sie können sowohl intern für die Planung und Steuerung in der Fertigung als auch zur Erstellung von Angeboten zahntechnischer Produkte genutzt werden.

Zahntechniker können nach dem heutigen Verständnis nicht nur als „Lieferanten“ für Zahnärzte gesehen werden. Vielmehr muss die partnerschaftliche Zusammenarbeit im Mittelpunkt stehen, in der der Zahntechniker seinen technischen Beitrag zur gesamten zahnmedizinischen Leistung am Patienten leistet.

Schon vor der Auftragserteilung müssen die Versorgungsziele festgelegt und kommuniziert werden. Genau an dieser Stelle muss der Zahnarzt dafür sorgen, dass das Labor alle notwendigen Daten und Informationen des Befundes erhält. So wird z.B. die Versorgung mit Kronen nach Funktion, Umfang, Herstellungsverfahren, Verblendverfahren und Material bestimmt.

Ein bestimmtes Qualitätsniveau des herzustellenden Zahnersatzes kann nur durch eine bestimmte Kombination verschiedener Leistungsinhalte beschrieben werden (siehe BEB). Die Anwendung einer zusätzlichen zahntechnischen Leistung, die eine bestimmte Eigenschaft des Zahnersatzes verbessern kann, führt dann zu einer Hebung der Produktqualität insgesamt (Grund- und Zusatzleistung).

Alternative Versorgungslösungen und höheres Qualitätsniveau

 

Im Rahmen der Qualitätssicherungsstudie wird noch eine weitere Abgrenzung hinsichtlich der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung vorgenommen. Bei dem erwähnten qualitätsverbessernden Mehraufwand handelt es sich sehr häufig um zusätzliche qualitätsverbessernde Einzelleistungen.

Um eine optimale Behandlung des Patienten zu gewährleisten, muss der Patient darüber informiert werden, aufgrund welcher betriebswirtschaftlichen, technischen, ästhetischen und funktionellen Kriterien sich zahntechnische Versorgungslösungen und damit auch der hierfür notwendige finanzielle Aufwand unterscheiden müssen.

Eine korrekte Abrechnung im Rahmen der Qualitätssicherung

Ihr QM-System beinhaltet auch die fachgerechte Abrechnung zahntechnischer Leistungen. Bedenken Sie, dass Sie nicht nur mit einem fehlerhaften Produkt, sondern auch mit einer falsch gestellten Abrechnung Ihre Kunden verärgern können. Selbstverständlich gehört zu einer richtigen Abrechnung im Anwendungsbereich der Kassenleistungen die richtige Abrechnung nach BEL sowie im privaten Bereich die Anwendung der neuen BEB Zahntechnik, um Transparenz und Sicherheit zu gewährleisten. Grundlagen der Leistungserbringung zahntechnischer Leistungen sind zum Stand 2015 die BEL (Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis) im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung für Regelversorgungen und in Teilen der gleichartigen Versorgung. In Teilen der gleichartigen Versorgung sowie gänzlich in der andersartigen Versorgung tritt wie bei den privat Versicherten die Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen (BEB) in das Leistungsspektrum ein. Analog liegt der Erbringung zahnmedizinischer Leistungen die Gebührenordnung BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen) und/oder die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) zugrunde.

Voraussetzung für die korrekte Abrechnung ist, dass das Labor den Befund/FeZ bzw. die Regelversorgung aus Ziffer 1 des Heil- und Kostenplans kennen muss. Nur so lässt sich feststellen, ob der konkrete Auftrag Regelleistungen, eine gleich- oder andersartige Arbeit darstellt. Erst danach kann das Dentallabor die Leistungsinhalte nach BEL oder BEB kalkulieren, ausführen und abrechnen.