Zahnmedizin
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Verpflichtende Einführung ab 2025: Die elektronische Patientenakte (ePA) in der Zahnmedizin

20.12.2024

Die digitale Transformation hält zunehmend Einzug in das Gesundheitswesen, und eine der bedeutendsten Neuerungen ist die elektronische Patientenakte (ePA). Diese revolutioniert die Verwaltung medizinischer Daten und verfolgt das Ziel, die Patientenversorgung erheblich zu verbessern und die interdisziplinäre Arbeit zu erleichtern. In diesem Beitrag betrachten wir die ePA, ihre verpflichtende Einführung im ersten Quartal 2025 und ihre Auswirkungen auf die zahnmedizinische Praxis.

Was ist die ePA?

Die elektronische Patientenakte ist die zentrale Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) und bildet damit die Schnittstelle zwischen Krankenkassen, (Zahn-)Ärzten, Apotheken und Patienten. In der ePA werden alle relevanten Gesundheitsdaten eines Patienten zentral gespeichert. Sie beinhaltet damit unter anderem Diagnosen, Behandlungen, Impfungen, Allergien und Medikationspläne. Zahnärzte und andere Gesundheitsdienstleister können auf diese Informationen zugreifen, um eine umfassende und koordinierte interdisziplinäre Versorgung ihrer Patienten zu gewährleisten.

Die Einführung der ePA

Seit dem 1. Januar 2021 hatten gesetzlich Versicherte in Deutschland das Recht, bei ihrer Krankenkasse eine elektronische Patientenakte zu beantragen (Opt-in-Regelung). Im Verlauf des ersten Quartals 2025 wird nun jedoch bundesweit jedem Patienten, der zuvor nicht ausdrücklich Widerspruch eingelegt hat (Opt-Out-Regelung), durch seine Krankenkasse eine ePA bereitgestellt. Infolgedessen sind Leistungserbringer gesetzlich dazu verpflichtet, die Nutzung der ePA innerhalb ihrer Einrichtung zu ermöglichen. Dies umfasst unter anderem die Anpassung der Praxisverwaltungssysteme und die Schulung der Mitarbeitenden. Die Implementierung erfolgt in mehreren Schritten, beginnend mit grundlegenden Funktionen, die später durch zusätzliche Features ergänzt werden.

Für Patienten ist die Nutzung der ePA weiterhin freiwillig, wird jedoch in den kommenden Jahren voraussichtlich an Bedeutung gewinnen. 

Vorteile der elektronischen Patientenakte für die Zahnmedizin

1.Zentralisierte Datenverwaltung: Zahnärzte haben Zugriff auf alle relevanten in der ePA hinterlegten medizinischen Informationen, was Diagnosestellung und Behandlungsplanung erleichtert, insbesondere bei Patienten, die mehrere Fachärzte konsultieren.

2.Verbesserte Kommunikation: Die ePA fördert die Kommunikation zwischen Gesundheitsdienstleistern, wodurch Behandlungen optimal aufeinander abgestimmt und Risiken wie beispielsweise Wechselwirkungen unterschiedlicher Medikamente vermieden werden können.

3.Erhöhte Patientensicherheit: Durch den Einblick in umfassende Gesundheitsdatensätze können Zahnärzte potenzielle Risiken besser einschätzen.

4.Patientenengagement: Patienten können aktiv an ihrer Gesundheitsversorgung teilnehmen, ihre hinterlegten Daten einsehen und Behandlungsverläufe verfolgen.

Herausforderungen bei der Einführung

Trotz vieler Vorteile für die Praxis birgt die verpflichtende Einführung der elektronischen Patientenakte auch neue Herausforderungen: Datenschutz und Sicherheit haben höchste Priorität, und es müssen strenge Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, um sensible Gesundheitsdaten zu schützen. Darüber hinaus  hängt die Akzeptanz der ePA und damit auch deren Nutzung von der Bereitschaft der Patienten und Zahnärzte ab, sich auf digitale Lösungen einzulassen. Eine zuverlässige technische Infrastruktur ist entscheidend, um reibungslose Abläufe während der ePA-Nutzung zu gewährleisten.

Fazit

Die ePA stellt einen bedeutenden Fortschritt in der zahnmedizinischen Versorgung dar. Sie bietet zahlreiche Vorteile für Patienten und Zahnärzte. Um die Potenziale der ePA voll auszuschöpfen, ist es jedoch wichtig, Herausforderungen aktiv anzugehen und eine breite Akzeptanz, insbesondere in der Patientenschaft, zu fördern. Die Zukunft der Zahnmedizin ist digital – die ePA ist ein zentraler Bestandteil dieser Entwicklung.

 

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