Zahntechnik
Zahnersatz


Suprakonstruktion auf 4 Locatoren - Abrechnung bei einem GKV-Patienten

24.11.2016

Im vorliegenden Fall soll für einen GKV-Patienten eine Suprakonstruktion auf vier Locatoren hergestellt werden. Wie ist hier die Berechnung?

Frage:

Ist bei einer Suprakonstruktion auf 4 Locatoren im zahnlosen Kiefer nur eine rein private Berechnung möglich?
Wie ist das bei einem gleichen Auftrag für einen GKV-Patienten?
Darf man hier alle Positionen aus der BEB nehmen oder muss man BEL II und BEB „mixen“?

Antwort:

Grundsätzlich ist bei Implantatarbeiten die private Abrechnung komplett nach BEB erforderlich.
Es gibt in besonderen Fällen eine Ausnahmeindikation, wenn laut Einleitenden Bestimmungen des BEL II eine Ausnahmeindikation zahnloser, atrophierter Kiefer vorliegt und der Zahnarzt dies dem Labor schriftlich bei der Auftragsvergabe bestätigt.

Nur in diesem Fall können BEL-II-Leistungen mit der Endziffer „6“ oder „8“ zum Ansatz kommen.
Ansonsten ist alles nach BEB abzurechnen.

 

 

Produktempfehlung