Zahnmedizin
Qualitätsmanagement


QM-System mit Software und Know-How aus einer Hand

07.10.2016

Seit dem 1.1.2006 ist die QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft. Diese verpflichtet nach § 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V Vertragszahnärzte und zahnärztliche Einrichtungen, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Das bedeutet konkret, dass Organisation, Arbeitsabläufe und Ergebnisse einer Einrichtung regelmäßig überprüft, dokumentiert und gegebenenfalls verändert werden, mit dem Ziel, eine anhaltende Qualitätsförderung und –besserung zu erreichen.

Qualitätsmanagement sollte individuell auf jede Praxis bezogen sein

Durch die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems erreicht man einen Praxisalltag, der erfolgsversprechend und dadurch auch aus wirtschaftlicher Sicht optimal gestaltet wird. Richtig angewendet und konsequent gelebt, trägt QM dazu bei, die Praxisabläufe zu optimieren, Fehlerquellen auszuschalten und die Zufriedenheit aller am Prozess Beteiligten – insbesondere der Patienten – zu erhöhen. Die Vertragszahnärzte können auf vorhandene QM-Systeme zurückgreifen oder eigene einsetzen. Entscheidend ist, dass QM individuell auf die Bedürfnisse der Patienten, des Praxisinhabers und des gesamten Teams bezogen ist. Die Grundelemente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements sind:

  • Erhebung und Bewertung des Ist-Zustandes
  • Definition von Zielen
  • Beschreibung von Prozessen und Verantwortlichkeiten
  • Ausbildung und Anleitung aller Beteiligten
  • Durchführung von Änderungsmaßnahmen
  • erneute Erhebung des Ist-Zustandes
  • praxisinterne Rückmeldung über die Wirksamkeit von Qualitätsmanagement-Maßnahmen

Praktische Umsetzung der Qualitätsmanagement-Richtlinie

Die Abrechnung in der zahnärztlichen Praxis erfolgt über eine Abrechnungssoftware.  Praxisführung und Organisation findet in erster Linie nicht innerhalb dieser Software statt, da die Abrechnung der zahnärztlichen Leistungen bereits sehr komplex und umfangreich ist. Hier bietet sich an, mit einer computergestützten Software zu arbeiten, die es einem ermöglicht, seine Anforderungen und seinen Bedarf verwalten zu können und das möglichst in einem Programm. Es ist von Beginn an darauf zu achten, welche Möglichkeiten die Software bietet, um später nicht viele „Insellösungen“ zu haben, die nicht miteinander kompatibel und zu verknüpfen sind oder man schlimmstenfalls noch doppelt verwaltet.

Neben der Abrechnungssoftware, die eingesetzt wird, um die zahnärztlichen Leistungen abzurechnen, stellen sich zwei weitere Säulen dar: zum einen die Verpflichtung zur Qualitätssicherung durch die Anforderung im § 135 SGB V, und zum anderen die Anforderung an die Hygiene und Verwaltung von Medizinprodukten und Geräten. Durch den Einsatz eines QM-Systems wie beispielsweise DIOS QM werden die gesetzlichen Anforderungen mit Leichtigkeit erfüllt und der Weg zum begehrten Zertifikat auf Wunsch sofort geboten, aber alternativ auch für die Zukunft offen gehalten. Um die vollständige DIN ISO 9001:2008 konforme Erstellung und Archivierung von elektronischen QM-Dokumenten und -Handbüchern jeglicher Art gewährleisten zu können, bietet sich das Arbeiten mit einer entsprechenden Software an. Dadurch steht Ihnen, falls gewünscht, auch der spätere Weg zur externen Zertifizierung nach DIN ISO offen. Bestenfalls können die freigegebenen Dokumente mit Ihrer Dokumentations- und Organisationssoftware verknüpft werden, um freigegebene Qualitätsmanagementdokumente oder auch Arbeitsanweisungen direkt aus der Software aufrufen und einsehen zu können.
Die Kombination aus dem gelebten Qualitätsmanagement, gesetzeskonformer Dokumentation und Führen eines Hygiene-und Medizinproduktemanagementsystems, mit dem die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, ergibt ein rundum abgeschlossenes Qualitätsmanagement.

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