IT-Sicherheit in der Zahnarztpraxis: Was Sie bis 2026 umsetzen müssen
In Zahnarztpraxen werden täglich hochsensible Patientendaten verarbeitet – ob am Empfang, in Behandlungsräumen oder im Dentallabor. Gleichzeitig rücken Zahnarztpraxen immer stärker in den Fokus von Cyberangriffen. Phishing, Schadsoftware, Datenlecks oder Manipulationen digitaler Systeme gehören inzwischen zu den häufigsten Bedrohungen. Kommt es zum Missbrauch vertraulicher Gesundheitsdaten, kann dies schwerwiegende Folgen haben – sowohl für Patienten als auch für Praxisinhaber und Teams.Aus diesem Grund ist Cybersicherheit (oder IT-Sicherheit) für Zahnarztpraxen besonders wichtig. Sie umfasst alle Maßnahmen, die digitale Systeme, Netzwerke und Daten vor Angriffen, Verlust oder Missbrauch schützen. Dazu gehören z. B. sichere Passwörter, Firewalls, Verschlüsselung, Backups und Schulungen für Mitarbeitende.
Was ändert sich 2026? Die neue IT-Sicherheitsrichtlinie der KZBV
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat die bestehende IT-Sicherheitsrichtlinie umfassend überarbeitet und an die aktuelle Bedrohungslage angepasst. Die neuen Anforderungen nach § 390 SGB V treten am 2. Januar 2026 verpflichtend in Kraft und betreffen alle Zahnarztpraxen, unabhängig von ihrer Größe.
Die neue Richtlinie legt jetzt präzisere technische und organisatorische Mindeststandards fest und erweitert bestehende Pflichten – darunter:
- eindeutige Festlegung von Verantwortlichkeiten
- regelmäßige und verpflichtende Schulungen für das Praxispersonal
- verbesserte Absicherung zentraler Netzübergänge
- verbindliche technische Schutzmaßnahmen
Welche Maßnahmen sind ab 2026 zwingend erforderlich?
Zu den zentralen Anforderungen gehören:
- regelmäßige, geprüfte Backups der digitalen Daten
- aktuelle Software und zeitnahe Sicherheitsupdates
- sichere Kommunikationswege (z. B. verschlüsselte Übertragung)
- strukturierte Zugriffskontrollen nach dem Need-to-know-Prinzip
- Schulung und Sensibilisierung des gesamten Teams
- Dokumentation aller IT-Sicherheitsprozesse
Diese Maßnahmen sind nicht länger optional – sie gelten als verbindliche Mindeststandards für den Schutz der Praxis-IT.
Zusammenhang mit der DSGVO: Steigendes Risiko für Verstöße
Die überarbeitete KZBV-Richtlinie nach § 390 SGB V ergänzt die bestehenden Anforderungen der DSGVO. Für Praxisinhaber bedeutet das:
- höhere Dokumentationspflichten
- erhöhte Verantwortung für die Informationssicherheit
- bei Verstößen: finanzielle Sanktionen, mögliche rechtliche Konsequenzen und ein nachhaltiger Vertrauensverlust
Moderne Praxen nutzen digitale Röntgensysteme, Praxisverwaltungssysteme (PVS), Terminplaner, Abrechnungstools und Scanner. Ein Angriff (z. B. Ransomware, die häufigste Bedrohung) kann dazu führen, dass nichts mehr funktioniert – Angreifer dringen in das Praxissystem ein, verschlüsseln Daten und verlangen Lösegeld.
Doch ein Cybervorfall kann neben finanziellen Schäden auch juristische Folgen haben, denn Zahnärzte sind nach DSGVO und Berufsordnung verpflichtet, Patientendaten zu schützen.
Effektive IT-Sicherheit schützt somit sowohl die Rechte der Patienten als auch die Behandlungsqualität und die Stabilität der gesamten Praxisinfrastruktur.
Warum Sie jetzt handeln sollten
Die Frist zum 2. Januar 2026 rückt näher. Wer frühzeitig Maßnahmen einleitet, kann:
- Sicherheitsrisiken deutlich reduzieren
- rechtliche Anforderungen zuverlässig erfüllen
- das Vertrauen der Patienten stärken
- den reibungslosen Praxisbetrieb langfristig sichern
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