Praxistipp
Abrechnung


Ist BEMA-Nr.56a zur Entfernung einer Zyste neben BEMA-Nr. 40 (I) und 41a (L1) abrechenbar?

30.06.2017

Ist BEMA-Nr.56a zur Entfernung einer Zyste neben BEMA-Nr. 40 (I) und 41a (L1) abrechenbar?

Frage:Bei Entfernung eines Zahnes mittels Osteotomie sind BEMA-Nr. 40 (I)und 41a (L1) mit der Begründung „langandauernder Eingriff“ nebeneinander abrechenbar. Darf bei der Extraktion des Zahnes mit gleichzeitiger Entfernung eine Zyste BEMA-Nr. 56a (Zy1) ebenfalls I und L1 nebeneinander abgerechnet werden?

Antwort:

Die Berechnung der BEMA-Nr. 41a (L1) ist nur möglich, wenn die BEMA-Nr. 40 (I) nicht ausreicht. Im UK immer, im OK bei Entzündungen oder größeren chirurgischen Eingriffen. Aber nicht neben Extraktionen BEMA-Nrn. 43–45 (X1–X3) und chirurgischen Wundrevisionen und nicht neben Exzisionen. Deshalb ist im beschriebenen Fall die Abrechnung möglich.

Bei langandauernden Eingriffen kann die BEMA-Nr. 41a (L1) ein zweites Mal abgerechnet werden.

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