Zahnmedizin
Praxismanagement


Hygienemanagement in der Zahnarztpraxis - eine Herausforderung für das ganze Team

16.11.2016

Hygienemanagement in der Zahnarztpraxis

Hygiene ist seit rund 150 Jahren eine eigenständige Disziplin in der Medizin. Bereits im 18. Jahrhundert wurde im Lehrplan der medizinischen Fakultät zu Pavia durch Johann Peter Frank (1745–1821) Hygiene wie folgt beschrieben: „Die Hygiene, welche zur Erhaltung der gegenwärtigen Gesundheit die zweckmäßigsten Maßregeln vorschreibt, ist gewiss der nötigste, nützlichste und edelste Teil der medizinischen Wissenschaft...“.

Infektionsrisiko durch Hygienemaßnahmen vermeiden

Ziel der Hygienemaßnahmen ist es, Infektionsrisiken für Patienten und zahnärztliches Personal zu vermeiden. Im Infektionsschutzgesetz heißt es dazu unter Artikel 1,1: „(1) Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.“ 

Um dieses Ziel in der zahnärztlichen Praxis erreichen zu können, ist es von besonderer Bedeutung, ein umfassendes und effizientes Hygienekonzept mit dem gesamten Team aufzustellen, fortlaufend zu überprüfen und kontinuierlich an die letzten Erkenntnisse und Erfordernisse anzupassen.

Hygienekonzept für die gesamte Zahnarztpraxis

Das Hygienekonzept gliedert sich in verschiedene Arbeitsbereiche, die sowohl den Patienten, das zahnmedizinische Personal sowie die Ausstattung der Praxis beinhalten. Zur Vereinfachung können diese Bereiche in allgemeine und spezielle Bereiche unterteilt werden. 

Die allgemeinen Bereiche umfassen z.B.:

  • Aktualisierung der Sachkunde des zahnmedizinischen Personals
  • Anamnese der Patienten
  • Grundregeln der Nichtkontamination
  • Infektionspräventive Maßnahmen: Händehygiene, Hautschutz und Handpflege, persönliche Schutzausrüstung, betriebsärztliche Untersuchungen, Immunisierungsmaßnahmen, Belehrungen und Unterweisungen
  • Maßnahmen zur Reduktion der Keimbelastung der wasserführenden Systeme in den Dentaleinheiten
  • Reinigung und Desinfektion von Abformungen/zahntechnischen Werkstücken
  • Anforderungen an die Reinigung und Desinfektion der Flächen und Einrichtungsgegenstände
  • Abfallentsorgung
  • Bauliche Anforderungen an den Aufbereitungsraum/-bereich und die Behandlungszimmer
  • Lagerung von Arzneimitteln

Die speziellen Bereiche umfassen z.B.:

  • Schaffung der Voraussetzung für die Aufbereitung von Medizinprodukten: Risikobewertung der Medizinprodukte, Herstellerangaben zur Aufbereitung der Medizinprodukte
  • Validierung der Aufbereitungsprozesse 
  • Aufbereitungsprozesse: Vorbehandlung, Reinigung, Desinfektion, Pflege und Funktionsüberprüfung, ggf. Sterilisation, Verpackung, Freigabe, Lagerung
  • Chargen- und routinemäßige Prüfung der Aufbereitungsgeräte
  • Führen der Medizinproduktebücher
  • Führen des Bestandsverzeichnisses der aktiven Medizinprodukte
  • Hygieneplan, Standardarbeitsanweisungen, Checklisten, Formblätter

Ist-Stand-Analyse zur Überprüfung des Hygienekonzepts

Doch wie überprüft man nun, ob das bestehende Hygienekonzept alle Bereiche umfasst und die geforderten Anforderungen erfüllt? 

Hierzu ist es sinnvoll, mit allen Praxismitarbeiterinnen eine umfassende Ist-Stand-Analyse des bestehenden Hygienemanagements durchzuführen. Es kann hilfreich sein, dafür die Unterstützung eines industrieunabhängigen Beraters in Anspruch zu nehmen. Einige Landeszahnärztekammern bieten ebenfalls Hilfestellung in diesen Fragen an. Diese Ist-Stand-Analyse umfasst alle oben aufgeführten Arbeitsbereiche und muss insbesondere die aktuellen Bestimmungen der KRINKO/BfArM-Empfehlungen 2012 und den Hygieneleitfaden des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnarztpraxis (DAHZ) zu Grunde legen. Gemäß den Ergebnissen dieser Analyse wird sich zeigen, inwieweit die Praxis die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und wo noch Handlungsbedarf besteht. Dementsprechend sollte das Hygienekonzept aktualisiert werden. 

Da es in der Wissenschaft keinen Stillstand gibt, sollte eine solche Ist-Stand-Analyse jährlich wiederholt werden, um stets alle Neuerungen oder Veränderungen, z.B. durch Bekanntgabe neuer Hygieneleitfäden oder die Verwendung neuer Medizinprodukte, zeitnah im Hygienemanagement aufnehmen zu können.

 

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