Zahnmedizin
Patientenmanagement


Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) ist beschlossen

04.08.2020

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Etliche Änderungen und Neuerungen – aber auch moderate Kritik: Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz werden digitale Angebote wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte nutzbar und sensible Gesundheitsdaten bestmöglich geschützt. Facharzt-Überweisungen lassen sich digital übermitteln. Patienten bekommen ein Recht darauf, dass der Arzt ihre elektronische Patientenakte (ePA) befüllt.

Darin werden dann auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft gespeichert. Ferner können Versicherte mit einer neuen, sicheren App künftig E-Rezepte in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen.


Quelle

Bundesministerium für Gesundheit