Coronavirus (SARS-CoV-2)
Coronavirus (SARS-CoV-2)


Bundeszahnärztekammer zur aktuellen Situation in der Corona-Krise

23.03.2020

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Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat sich mit den zahnärztlichen Körperschaften auf Bundes- und Landesebene und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zum weiteren Vorgehen in der Corona-Krise beraten. Zentrales Ergebnis: die zahnärztliche Versorgung soll weiterhin aufrechterhalten werden (Sicherstellungsauftrag). Praxisschließungen können nicht von der BZÄK oder den (Landes-)Zahnärztekammern, sondern nur vom zuständigen Gesetzgeber angeordnet werden – sei es auf Bundesebene oder in einzelnen Regionen. Schließungen sind aktuell nicht vorgesehen.

Die Zahnärzte müssen vor Ort die Risiken einer Behandlung abschätzen und mit den Patienten entscheiden, ob eine Behandlung unter den vorherrschenden Bedingungen aktuell notwendig ist. Die entsprechenden Empfehlungen für Behandlungen der BZÄK wurden vom Robert Koch-Institut als sachgerecht bestätigt.

Schutzausrüstungen für Zahnarztpraxen

Soweit möglich, beschafft das BMG mit pragmatischen Lösungen die dringend benötigten Schutzausrüstungen, die Auslieferung an die entsprechenden Zahnärzte oder Einrichtungen soll über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen erfolgen. Die Bundeszahnärztekammer arbeitet zusätzlich daran, die Kapazitätsengpässe bei Mund-Nasen-Schutz und ggf. FFP2-Masken zusammen mit dem Handel durch Produktionsaufbau nachhaltig für Zahnärzte und ZFA in Deutschland zu sichern.

Hilfsprogramme

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern, können Zahnärzte an den Hilfsprogrammen für Unternehmen der Bundesregierung partizipieren, etwa Kurzarbeitergeld und Kredite. Ein weiterer milliardenschwerer Schutzschirm für Kleinstunternehmer soll zeitnah aufgelegt werden. Die BZÄK hat sich – ebenso wie der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) – intensiv dafür eingesetzt, dass darunter auch Freiberufler fallen.

Sonderseite zum Coronavirus

Die Bundeszahnärztekammer hat eine Sonderseite auf ihrer Website eingerichtet: www.bzaek.de/coronavirus. Dort finden sich vielfältige Informationen speziell für zahnärztliche Praxen. Die Seite wird laufend aktualisiert.

Praxisbetrieb zur Zeit von SARS-CoV-2/COVID 19

Die Bundeszahnärztekammer informiert zu folgenden Inhalten: 

  • Informationen über Kurzarbeitergeld in der Zahnarztpraxis sowie Anzeige und Beantragung von Kurzarbeit
  • Quarantäne – muss die ganze Praxis nach dem Besuch eines Infizierten schließen?
  • Arbeitsrechtlichen Aspekten bei SARS-CoV-2-Infektionen in der Praxis
  • Anspruch auf Entschädigung, wenn der Betrieb aus infektionsschutzrechtlichen Gründen untersagt wird
  • Notfallbetreuung von Kindern nach Schließung von Schulen und Kitas

Risikomanagement in Zahnarztpraxen

SARS-CoV-2/COVID 19 bedingt besondere Maßnahmen in zahnärztlichen Praxen. Die BZÄK informiert zu Hygienemaßnahmen, Behandlung von Patienten mit Symptomen und unaufschiebbaren zahnärztlichen Behandlungen: www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/risikomanagement.html 

Behandlungspflicht von Erkrankten

Ein Zahnarzt hat in Notfällen eine Pflicht zur Behandlung. Was gilt aber, wenn Hygieneanforderungen und Schutzmaßnahmen nicht mehr eingehalten werden können? Die BZÄK klärt auf: www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/behandlungspflicht-von-erkrankten.html 

FAQ Coronavirus

Antworten auf wichtige Fragen im Umgang mit SARS-CoV-2/COVID 19 in der Zahnarztpraxis: www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/faq-coronavirus.html 

Pflegeheime und Senioren

Für Pflegebedürftige und Senioren besteht ein besonders hohes Risiko, an COVID 19 zu erkranken. Die Deutsche Gesellschaft für AlterszahnMedizin (DGAZ) gibt Empfehlungen: www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/pflegeheime-und-senioren.html 

Ansprechpartner in den (Landes-)Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen

Die Ansprechpartner in den (Landes-)Zahnärztekammern für Zahnärzte mit Fragen zu Sars-CoV-2/COVID 19 finden sich hier in einer Übersicht: www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/ansprechpartner.html


Quelle:
Verband der Deutschen Dental-Industrie e. V.