Praxistipp
Abrechnung
Abrechnungsfrage: Kann bei einer Interimsprothese auch ein individueller Löffel (Modell nach Überabdruck) berechnet werden?
16.01.2017
Lesen Sie hier die Antwort auf diese Frage.
Ja und nein:
Ein individueller Löffel nach BEL-II-Nr. 021 1 ist bei den Festzuschüssen für Interimsprothesen zwar hinterlegt und damit auch abrechenbar, ein Modell nach Überabdruck allerdings nicht.
Ein Modell nach der BEL-II-Nr. 005 3 „Modell nach Überabdruck“ ist nur bei Kronen, Brücken und Teleskoparbeiten, nicht aber bei reinen Prothetikleistungen abrechenbar.
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