Zahntechnik
Abrechnung


3 zahntechnische Abrechnungsfragen - 3 Experten-Antworten

07.09.2018

Verstärkungsdraht/Retention einarbeiten, Differenzbetrag einer höherwertigeren Arbeit berechnen, Friktion von Telskopkronen - so wird richtig abgerechnet!

Wir möchten einen Verstärkungsdraht oder eine Retention einarbeiten z. B. an einer Interimsprothese oder der Erweiterung einer Interimsprothese um Zahn 11. Mit welchen Positionen kann das abgerechnet werden?

Antwort:

Bei einem Kassenpatienten mit der BEL-II-Nr. 803 0 „Retention gebogen“.

Keine Lötung, da die Retention für diesen einen Zahn nur in Kunststoff gelegt wird. Ist es aber ein Bügel oder Draht als Verstärkung für die gesamte Prothese, dann wäre es nur nach BEB-97-Nr. 6504 „Draht einarbeiten“ oder Nr. 6505 „ Bügel einarbeiten“; zuzüglich Material berechenbar.

Frage:

Darf ein zahntechnisches Labor den Differenzbetrag zu einer höherwertigeren Schiene ohne nähere Leistungsbeschreibung in Rechnung stellen?

Antwort:

Ja, das Labor darf einen Mehraufwand für eine höherwertigere Schiene in Rechnung stellen. Das muss keine offizielle BEB-Position sein und kann z. B. auch als „Mehraufwand Schiene für Eck- und Frontzahnführung“ bezeichnet werden.

Einfach nur einen Zuschlag zu berechnen wäre nicht in Ordnung, es sollte unbedingt ein Grund angegeben werden, wofür der Aufwand entstanden ist.

Frage:

Wie rechne ich Teleskopkronen mittels individuell einstellbarer Friktion optimal ab? Nach BEL II oder BEB Zahntechnik®?

Antwort:

Nach BEL II kann diese Leistung nicht abgerechnet werden. Man kann es nur nach BEB Zahntechnik® zusätzlich berechnen mit den Positionen:

3.06.01.0             Konfektioniertes Friktionselement in Sekundärteil

3.06.02.0             Friktionsstift inkl. Rille Bohrung

3.06.03.0             Federbolzen

Produktempfehlung
Weiterbildungs Tipps