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Zahntechnik
Abrechnung


Abrechnung BEL II/beb 97: UK-Modellgussprothese, vestibulär verblendete Kronen aus Edelmetall mit distalen Geschieben

01.12.2016

Herstellung und Abrechnung einer Modellgussprothese
Herstellung und Abrechnung einer Modellgussprothese

Für einen GKV-Patienten wird eine Modellgussprothese im Unterkiefer zum Ersatz der fehlenden Zähne 34–37 und 44–47 und vestibulär verblendete Kronen aus Edelmetall auf den versorgungsbedürftigen Zähnen 32, 33, 42, 43 mit distalen Geschieben an 33 und 43 hergestellt.

Hierbei handelt es sich um eine gleichartige Versorgung, die nach den Festzuschussrichtlinien abgerechnet wird. 

Folgende Festzuschüsse können angesetzt werden:

  • 2 x 1.1
  • 2 x 1.3
  • 1 x 3.1
  • 2 x 3.2
  • 2 x 4.7 

Therapieplanung der Modellgussprothese

TP
18171615141312112122232425262728
48474645444342413132333435363738
TPEEEEoKVKVKVKVoEEEE

Basisleistungen nach BEL II/beb 97 zur Abrechnung der Modellgussprothese 

BEL II/beb 97     Berechenbare LeistungenMengeErklärung
001 0Modell1Gegenbiss
001 0Modell1Modell für Löffel
001 0Modell1Kontrollmodell
005 1Sägemodell1
005 3Modell nach Überabdruck1 
005 5Fräsmodell1
012 0Mittelwertartikulator2
021 1Individueller Löffel1
021 3Basis für Bissregistrierung1
022 0Bisswall1
102 4Krone für vestibuläre Verblendung2
162 0Vestibuläre Verblendung Keramik2
201 0Metallbasis1
210 0Lösungshilfe2
301 0Aufstellung, Grundeinheit1
303 0Aufstellen Metall je Zahn8
361 0Fertigstellung Grundeinheit1
362 0Fertigstellen je Zahn 8
2123 Stufenkrone gegossen, für Keramik- oder Polymer-Glas-Teilverblendung2
2611Teil-Verblendung aus Keramik2
2661Teil-Verblendung aus Polymer-Glas2für Rückenschutz-
platte
3021Individuelles Geschiebe primär2
3025Umlaufraste für Schubverteilungsarm2
3105Geschiebefräsung2
3211Individuelles Geschiebe sekundär 2
3215Schubverteilungsarm2
3302Individuelles Sekundärteil in/an Metallbasis2
4903Rückenschutzplatte für Kunststoffverblendung Backenzahn2
5307Metallfläche konditionieren2
933 0Versandkosten8nicht im Praxislabor
Mat.Seitenzähne8
Mat. Legierungg

Mögliche Zusatzleistungen nach BEL II/beb 97 zur Abrechnung der Modellgussprothese 

BEL II/beb 97   Berechenbare LeistungenMengeErklärung
001 0Modell1Situationsmodell
383 0Zahn zahnfarben hergestelltje
384 0Zahn zahnfarben hinterlegtje
0019Frässockel1
0103Modellsegment sägen6
0104Stumpf aus Superhartgips2
0105 Stumpf aus Kunststoff2
0115Zweitstumpf aus Kunststoff2
0211Abdruckmanschette1
0212Dowel-Pin setzenjefür beide Geschiebekronen
0213Ausblocken eines Stumpfesje
0214Reponieren eines Stumpfes2
0215Zweitstumpfübertragung in Arbeitsmodell2
0216Stumpf vorbereiten2
0217Stumpf unter Mikroskop vorbereiten2
0253Split-Cast-Sockel an Modell1
0301Zahn vermessen2
0511Mehraufwand für Einstellen nach Zentrikregistrat1bei Gesichtsbogen
(Beim Einstellen
nach Gesichtsbogen
im individuellen 
Artikulator wird
die Artikulation nach
BEB berechnet.)
0723Zahnfarbenbestimmung I1
0724Zahnfarbenbestimmung II1
1251Vorwall2je Sattel
2683Zahnfleisch aus Polymer-Glas2
5101Lötfreie Verbindung, Primärteil2
5102Lötfreie Verbindung, Sekundärteil2
5308Modellguss konditionieren2je Sattel

Hinweise zur Abrechnung der Modellgussprothese

Die Verwendung der BEB-Positionen (z. B. im Bereich der Kauflächen-Gestaltung und Qualitätssteigerung) ändert den Eigenanteil des Patienten. Die Verwendung dieser Positionen obliegt der Beauftragung durch den Behandler oder der technischen Notwendigkeit durch den Zahntechniker.

Durch die Geschiebe werden auch die mit dem Geschiebe zusammenhängenden Leistungen (die keine GKV-Leistung darstellen) wie Rückenschutzplatten und deren Verblendungen privat berechnet.

 

 

 


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