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Fachthemen
Zahnmedizin


Was tun bei fehlenden Sprachkenntnissen der Patienten in der Praxis

03.08.2023

Fehlen deutsche Sprachkenntnisse bei Patienten, sind Zahnärzte nicht von der Aufklärungspflicht enthoben. Gesetzlich gibt es keine Regelung, wie die für den Zahnarzt verpflichtende Aufklärung bei Patienten durchzuführen ist, die kein Deutsch sprechen. Aber: Die Aufklärung hat auch dann zu erfolgen.

In der amtlichen Begründung zum Patientenrechtegesetz steht, dass bei Patienten, die nach eigenen Angaben oder nach der Überzeugung des Zahnarztes der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind, die Aufklärung in einer Sprache zu erfolgen habe, die für den Patienten zu verstehen ist. Bereits für eine regelkonforme Anamneseerhebung ist eine Verständigung zwischen Behandler und Patient notwendig.
Verständnisprobleme und auch eine angenommene eilige Situation rechtfertigen nicht einen Eingriff ohne Aufklärung, da sonst die geforderte Selbstbestimmungsaufklärung nicht geleistet werden kann, weil der Patient die Informationen des Behandlers nicht versteht. Auf der anderen Seite kann auch der Zahnarzt nur eine Anamnese erfassen, wenn er diese versteht. Dies gilt auch für eine Einwilligung des Patienten in die Behandlung.  

 

Was sagt die Gesetzeslage

Gesetzlich ist gefordert, dass der Zahnarzt bei der Behandlung fremdsprachiger Patienten sicherstellt, dass seine Aufklärung verstanden wird. Der Arzt unterliegt in einem eventuellen Prozess der Beweislast.

 

Tipps für die Aufklärung von fremdsprachigen Patienten

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte: Bei nicht ausreichenden Sprachkenntnissen helfen Modelle und Bilder zu Demonstrationszwecken und zur Verständigung. Wenn unklar ist, ob der Patient die Ausführungen und Demonstrationen versteht, sollte nachgefragt werden.

 

Anamnese- und Aufklärungsbögen in der Landessprache

Anamnese- und Aufklärungsbögen in der jeweiligen Landessprache tragen wesentlich zum Verständnis und zum Informationsaustausch bei und erfüllen die Dokumentationspflicht durch entsprechende Einwilligungserklärungen rechtssicher. Im strengen Sinne ersetzen diese Formulare nicht abschließend eine mündliche Verständigung, z. B. durch den Einsatz eines Dolmetschers.

Fazit: Klären Sie, ob eine ausreichende Verständigung mit dem Patienten möglich ist.
Wenn nicht, sollte die Behandlung nicht durchgeführt werden! Holen Sie sich einen Dolmetscher zur Unterstützung, eventuell können Mitarbeiter oder Verwandte des Patienten einspringen.
Falls nicht anders möglich oder wenn Zweifel an einer nichtprofessionellen Übersetzung bestehen, kann eine Übersetzungs-App benutzt werden. Diese können auch für eine Dokumentation herangezogen werden.
Stellen Sie eine anforderungsgerechte Dokumentation der Behandlung sowie der erfolgten Aufklärung sicher!

Redaktionell bearbeiteter Auszug aus „Rechtssichere Aufklärungsformulare für die Zahnarztpraxis“, Spitta GmbH


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