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Zahnmedizin
Abrechnung


Die BEL-II-Nr. 012 0 für das Praxisteam beschrieben

08.04.2019

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Erfahren Sie hier, wie Sie das Einstellen im Mittelwertartikulator nach BEL-II-Nr. 012 0 abrechnen können.

BEL-II-Nummer mit Leistungsbeschreibung 

012 0 Mittelwertartikulator
Einstellen in Mittelwertartikulator

Gesetzliche Bestimmungen

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Modellpaar in Mittelwertartikulator montieren.
Der Artikulator muss Lateral-, Protrusions- und Öffnungsbewegungen zulassen.


Erläuterungen zur Abrechnung

Die L-Nr. 012 0 ist nur abrechenbar, wenn die Modelle die gesamten Kieferverhältnisse wiedergeben, und nur einmal je Fall, außer wenn der Zahnarzt einen neuen Abdruck oder Biss nehmen musste.

Die L-Nr. 012 0 ist nicht abrechenbar, wenn der gefertigte oder wiederhergestellte Zahnersatz oder das KFO-Gerät eine Berücksichtigung der Lateral- und Protrusionsbewegung nicht erfordert, wie z. B. bei den L-Nrn. 032 0, 104 0, 808 0.
Die Montage eines Modellpaares in einem Artikulator unter Anwendung von Systemteilen (z. B. Gesichtsbogen) ist nicht nach L-Nr. 012 0 abrechenbar.

Zahntechnische Hinweise

Die Montage eines Modellpaares in einem Artikulator unter Anwendung von Systemteilen (z. B. Gesichtsbogen) ist nicht nach der BEL-II-Nr. 012 0 Mittelwertartikulator abrechenbar, hierzu wird in der Regel ein privates Leistungsverzeichnis herangezogen.

Erklärungen für das zahnärztliche Praxisteam

Werden bei der Neuanfertigung oder Wiederherstellung von Zahnersatz Abdrücke von beiden Kiefern angefertigt, ist es wichtig, dass die daraus erstellten Modelle im zahntechnischen Labor wieder in Position zueinander gebracht und für die Anfertigung der Arbeit in eben dieser Position fixiert werden. Je nach Art der anzufertigenden Arbeit müssen dabei auch grundlegende Bewegungen der Kiefer zueinander berücksichtigt werden können.

Liefert die Praxis neben Abdrücken und ggf. einer einfachen, im Mund durchgeführten Bissnahme keine weiteren Systemteile an, wie z. B. den Gesichtsbogen, erfüllt der sogenannte „Mittelwertartikulator“ die Mindestanforderungen an Artikulation und Kieferbewegungen.

Er ist standardmäßig mit Messwerten eingestellt, die als „mittelwertig“, also als „durchschnittlich“ und somit als „Grundeinstellung“ gelten. Damit erfüllt er die Grundanforderung für die Herstellung von Zahnersatz.

Die im Leistungsinhalt aufgeführte Lateralbewegung meint dabei die Seitwärtsbewegung, die Protrusions- die Vorschubbewegung des Unterkiefers.

Hinweise zur Abrechnung und zu den Festzuschussgruppen

Abrechenbar: 

1 x je Artikulation, auch wenn nur ein Kiefer neu artikuliert werden muss

Bei folgenden Festzuschussgruppen hinterlegt: 

Bitte beachten Sie: Bei diesem Ampelsystem sind nur die Obergruppen der Festzuschüsse berücksichtigt. Es kann vorkommen, dass einzelne Positionen nicht in allen Untergruppen der jeweiligen Befunde hinterlegt sind.


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