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19.07.10 |
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Datenschutz und -sicherheit in der qualitätsorientierten zahnärztlichen Praxis
Der Zahnarzt muss sich an verschiedene Regelungen des Datenschutzes halten, vor allem wenn sensible Patientendaten betroffen sind. So ist es nicht zulässig, ohne eine schriftliche Einwilligung Befunde an andere Ärzte oder Kliniken weiterzuleiten. Sogar polizeiliche Anfragen dürfen nicht ohne Weiteres beantwortet werden.
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