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17.05.10
Pro Prophylaxe - aber auch pro Berufsordnung
In einer Pressemeldung vom 11. Mai 2010 beklagt sich die Leitung der Berliner Praxis KU64 gegenüber den Medien, die Zahnärztekammer Berlin stehe nicht zu ihrem Wort, sich für die Förderung von Kinderzahngesundheit einzusetzen.
So habe die Kammer gerade restriktiv gegen die besonderen Leistungen des `KidsClub´ der Praxis interveniert ("Flatrate gegen Kinderkaries mit Erfolgsgarantie").

"Die Pressemeldung unserer Kollegen im KU64-Leitungsteam macht deutlich, dass die grundlegenden gesetzlichen Berufspflichten der Zahnärzte leider entweder nicht bekannt sind oder möglicherweise sogar wissentlich ignoriert wurden. Diese Bestimmungen dienen dem Schutz der Patienten", sagt dazu Dr. Wolfgang Schmiedel, Präsident der Zahnärztekammer Berlin.

Bedenklich seien Konzepte, bei denen Gesundheit gegen Zahlung von Geld garantiert werden soll. Zudem machte der Umfang der Zahlung in Höhe von jährlich durchschnittlich 180 Euro bis 240 Euro die Zahnärztekammer stutzig, da die Leistungen bei Kindern und Jugendlichen im Falle einer sich bildenden Karies von den Krankenkassen übernommen werden. Zudem ist bei Kindern gerade die Prophylaxe Bestandteil der Leistungen auf Versichertenkarte. Unverständlich ist daher, so die Zahnärztekammer, weshalb hier private Abdingungen von Kassenpatienten erwartet werden. Kritikpunkt außerdem: Erkrankungen bzw. biologische Zahnfehlstellungen, die besondere Therapieverfahren wie beispielsweise kieferorthopädische Maßnahmen benötigen, würden in dieser "Flatrate" überhaupt nicht berücksichtigt. Es sei Aufgabe der Zahnärztekammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Zahnärzte auf Verstöße gegen die Berufsordnung hinzuweisen und Patienten vor missverständlichen Angeboten zu schützen. Jedem Zahnarzt sei die Berufs- und Gebührenordnung bekannt.

"Wir sind als Zahnärztekammer bei zahnärztlichen Fragen für die Belange und den Schutz der Berliner Patienten zuständig", so Dr. Schmiedel, "und halten, wo immer möglich, ein Auge darauf, dass die Vorschriften eingehalten werden. Ärzte und Zahnärzte als Heilberufe haben hier eine ganz besondere Verantwortung." Wann immer im Rahmen des rechtlich Zulässigen interessante neue Konzepte zur Förderung der Prävention initiiert werden, werde dies von der Zahnärztekammer selbstverständlich begrüßt. Hierbei ist u.a. der kürzlich der Öffentlichkeit vorgestellte Kinderzahnpass zu nennen, der von der Zahnärztekammer Berlin entwickelt und nun in Zusammenarbeit mit Universitäten und Gesundheitsbehörden weitergeführt wird.

Inakzeptabel sei aber, wenn Zahnärzte unter Missachtung der gesetzlichen Gebührenordnung eigene Abrechnungskonzepte erfinden, wie es das Programm des `KidsClub´ anbietet. Hier werden bei Kassenpatienten monatliche Gebühren im Rahmen eines Pauschalangebotes erhoben, die nach der gesetzlichen Gebührenordnung nicht gestattet sind. Fraglich sei auch, was mit bereits entrichteten Gebühren geschehe, wenn ein Kind an dem praxiseigenen Prophylaxeprogramm nicht mehr teilnehmen könne, z.B. durch Umzug. Gesetzlich zulässig ist ausschließlich eine Bezahlung einer real erbrachten Leistung, während bei diesem Pauschalprogramm auch Gebühren fällig sind, wenn in dem jeweiligen Monat das Vorsorgeprogramm nicht in Anspruch genommen wurde oder werden konnte.

Dr. Schmiedel: "Der Gesetzgeber hat bewusst der Kreativität von Ärzten und Zahnärzten hinsichtlich innovativer Praxiskonzepte rechtliche Grenzen gesetzt mit dem Ziel des Patientenschutzes. Es gibt heute bereits viele Möglichkeiten, innovative Praxiskonzepte mit dem Berufsrecht in Einklang zu bringen - manchmal sind es nur Kleinigkeiten, die am neuen Konzept korrigiert werden müssten. Was wir aber keineswegs tolerieren können, sind in den gewerblichen Bereich tendierende Angebote für Patienten, die mit der Berufsordnung bzw. anderen für Zahnärzte geltenden Regelungen nicht in Einklang stehen. Das sind wir den Patienten, aber auch der Berliner Kollegenschaft einfach schuldig."

Entschieden zurückweisen muss die Zahnärztekammer Berlin die in der Pressemeldung getätigte Aussage, es bestehe in dieser Frage "Uneinigkeit unter den Zahnärztekammern in den verschiedenen Bundsländern." Nach Rücksprache mit der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist dort nicht bekannt, dass die KU64-Kinderzahnärztin Nadia Mokbel im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zu einer Fortbildung eingeladen ist. Erst recht nicht sei, und das betont die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich, eine solche Veranstaltung seitens der Kammer organisiert, wie in der Pressemeldung behauptet wird.


Quelle: Zahnärztekammer Berlin


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