So habe die Kammer gerade restriktiv gegen
die besonderen Leistungen des `KidsClub´ der Praxis interveniert
("Flatrate gegen Kinderkaries mit Erfolgsgarantie").
"Die Pressemeldung unserer Kollegen im KU64-Leitungsteam macht deutlich,
dass die grundlegenden gesetzlichen Berufspflichten der Zahnärzte leider
entweder nicht bekannt sind oder möglicherweise sogar wissentlich ignoriert
wurden. Diese Bestimmungen dienen dem Schutz der Patienten", sagt dazu Dr.
Wolfgang Schmiedel, Präsident der Zahnärztekammer Berlin.
Bedenklich seien Konzepte, bei denen Gesundheit gegen Zahlung von Geld
garantiert werden soll. Zudem machte der Umfang der Zahlung in Höhe von
jährlich durchschnittlich 180 Euro bis 240 Euro die Zahnärztekammer stutzig, da
die Leistungen bei Kindern und Jugendlichen im Falle einer sich bildenden
Karies von den Krankenkassen übernommen werden. Zudem ist bei Kindern gerade
die Prophylaxe Bestandteil der Leistungen auf Versichertenkarte. Unverständlich
ist daher, so die Zahnärztekammer, weshalb hier private Abdingungen von
Kassenpatienten erwartet werden. Kritikpunkt außerdem: Erkrankungen bzw.
biologische Zahnfehlstellungen, die besondere Therapieverfahren wie
beispielsweise kieferorthopädische Maßnahmen benötigen, würden in dieser
"Flatrate" überhaupt nicht berücksichtigt. Es sei Aufgabe der
Zahnärztekammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Zahnärzte auf
Verstöße gegen die Berufsordnung hinzuweisen und Patienten vor
missverständlichen Angeboten zu schützen. Jedem Zahnarzt sei die Berufs- und
Gebührenordnung bekannt.
"Wir sind als Zahnärztekammer bei zahnärztlichen Fragen für die Belange
und den Schutz der Berliner Patienten zuständig", so Dr. Schmiedel,
"und halten, wo immer möglich, ein Auge darauf, dass die Vorschriften
eingehalten werden. Ärzte und Zahnärzte als Heilberufe haben hier eine ganz
besondere Verantwortung." Wann immer im Rahmen des rechtlich Zulässigen
interessante neue Konzepte zur Förderung der Prävention initiiert werden, werde
dies von der Zahnärztekammer selbstverständlich begrüßt. Hierbei ist u.a. der
kürzlich der Öffentlichkeit vorgestellte Kinderzahnpass zu nennen, der von der
Zahnärztekammer Berlin entwickelt und nun in Zusammenarbeit mit Universitäten
und Gesundheitsbehörden weitergeführt wird.
Inakzeptabel sei aber, wenn Zahnärzte unter Missachtung der gesetzlichen
Gebührenordnung eigene Abrechnungskonzepte erfinden, wie es das Programm des
`KidsClub´ anbietet. Hier werden bei Kassenpatienten monatliche Gebühren im
Rahmen eines Pauschalangebotes erhoben, die nach der gesetzlichen
Gebührenordnung nicht gestattet sind. Fraglich sei auch, was mit bereits
entrichteten Gebühren geschehe, wenn ein Kind an dem praxiseigenen
Prophylaxeprogramm nicht mehr teilnehmen könne, z.B. durch Umzug. Gesetzlich
zulässig ist ausschließlich eine Bezahlung einer real erbrachten Leistung,
während bei diesem Pauschalprogramm auch Gebühren fällig sind, wenn in dem
jeweiligen Monat das Vorsorgeprogramm nicht in Anspruch genommen wurde oder
werden konnte.
Dr. Schmiedel: "Der Gesetzgeber hat bewusst der Kreativität von Ärzten und
Zahnärzten hinsichtlich innovativer Praxiskonzepte rechtliche Grenzen gesetzt
mit dem Ziel des Patientenschutzes. Es gibt heute bereits viele Möglichkeiten,
innovative Praxiskonzepte mit dem Berufsrecht in Einklang zu bringen - manchmal
sind es nur Kleinigkeiten, die am neuen Konzept korrigiert werden müssten. Was
wir aber keineswegs tolerieren können, sind in den gewerblichen Bereich
tendierende Angebote für Patienten, die mit der Berufsordnung bzw. anderen für
Zahnärzte geltenden Regelungen nicht in Einklang stehen. Das sind wir den
Patienten, aber auch der Berliner Kollegenschaft einfach schuldig."
Entschieden zurückweisen muss die Zahnärztekammer Berlin die in der
Pressemeldung getätigte Aussage, es bestehe in dieser Frage "Uneinigkeit
unter den Zahnärztekammern in den verschiedenen Bundsländern." Nach
Rücksprache mit der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist dort nicht
bekannt, dass die KU64-Kinderzahnärztin Nadia Mokbel im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
zu einer Fortbildung eingeladen ist. Erst recht nicht sei, und das betont die
Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich, eine solche Veranstaltung
seitens der Kammer organisiert, wie in der Pressemeldung behauptet wird.
Quelle: Zahnärztekammer Berlin