Wenn Patienten vermuten, Opfer eines ärztlichen
Behandlungsfehlers geworden zu sein, können sie sich an das
Medizinrechts-Beratungsnetz wenden. Sie erhalten dort einen Beratungsschein für
ein für sie kostenloses, juristisches Orientierungsgespräch durch ausgewählte
Vertrauensanwälte in Wohnortnähe.
Der Verein Medizinrechtsanwälte e.V. ist Träger des
Medizinrechts-Beratungsnetzes. Die Vorsitzende, Dr. Britta Specht, Fachanwältin
für Medizinrecht, begrüßt den Vorschlag, ein Melderegister für
Behandlungsfehler einzuführen, fordert aber eine konsequente Bearbeitung:
"Ein Melderegister ist im Grundsatz sinnvoll, wenn es zur Fehlervermeidung
eingesetzt wird und nicht zur Verunglimpfung einzelner. Aber es reicht nicht,
die Fehler zu melden. Es müssen die Abläufe analysiert werden, die zu Fehlern
führen. Dann kann es ein wertvolles Instrument sein und die Sicherheit der
Patienten erhöhen."
Das Medizinrechts-Beratungsnetz wurde im Jahr 2000 von der
Stiftung Gesundheit initiiert. In den vergangenen zehn Jahren haben mehr als
15.000 Orientierungsgespräche stattgefunden. Eine wissenschaftliche Studie in
Zusammenarbeit mit der Universität Kiel begleitet das Projekt kontinuierlich.
Bei der letzten Auswertung waren über 80 Prozent der Ratsuchenden zufrieden.
Patienten wie auch Ärzte können bei Fragen zum Medizin- oder
Sozialrecht ein für sie kostenloses, juristisches Orientierungsgespräch durch
ausgewählte Vertrauensanwälte in Anspruch nehmen. Beratungsscheine gibt es
unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/0 73 24 83. Weitere Informationen sowie
das Verzeichnis der Vertrauensanwälte unter: www.medizinrechts-beratungsnetz.de