In seiner Sitzung am 2. Februar 2010 hat der Senat
beschlossen, die bisherige Beitragsfreiheit im 1. Hochschulsemester aufzuheben.
Bislang musste der sonst übliche Beitragssatz in Höhe von 500 Euro pro
Semester im 1. Semester an der Heinrich-Heine-Universität nicht
entrichtet werden. Stattdessen entfallen nun künftig die Beiträge bei Bachelor-
und Masterstudiengängen jeweils im letzten Semester der Regelstudienzeit.
Sonderregelungen gibt es bei den Staatsexamina. In
Medizin/Zahnmedizin werden die 500 Euro jeweils im vierten
("Physikum") und zehnten, in Jura und Pharmazie im vierten und achten
Semester erlassen.
Ziel der Beitragsänderung: Den Studierenden soll in den Prüfungsphasen
finanzielle Entlastung geschaffen werden. Ebenfalls wird der Anreiz gesteigert,
ein Master-Studium in Düsseldorf durchzuführen.
Die Neuregelung gilt für alle, die ab dem kommenden
Wintersemester für ein Studium an der Heinrich-Heine-Universität eingeschrieben
werden.
Rektor Prof. Dr. Dr. H. Michael Piper: "Wir haben mit
dieser großzügigen Regelung das Studieren an der Heinrich-Heine-Universität
noch attraktiver gemacht und entlasten unsere Studierenden gezielt in der Zeit
ihrer Examensvorbereitung."
Quelle: Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf